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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Montagabend stopptet die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz eine mutmaßliche Schleusung. Ein Albaner hatte versucht, vier Ägypter zum Arbeiten unerlaubt ins Land zu bringen. Wie sich herausstellte, war sein eigentliches Ziel aber nicht Lindau.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei stoppte auf der BAB 96 einen mit sechs Männern besetzten Transporter mit italienischer Zulassung. Der 45-jährige albanische Fahrer, der über gültige Reisedokumente verfügte, gab an, mit seinen Insassen von Mailand nach Lugano zum Arbeiten zu fahren. Von fünf ägyptischen Insassen im Alter zwischen 24 und 30 Jahren verfügte jedoch nur einer über ausreichende und gültige Reisedokumente.
Der Fahrzeuglenker korrigierte letztlich sein Fahrtziel auf Zürich. Dort sollten die Leiharbeiter auf einer Baustelle tätig werden. Seinen eingeschlagenen Umweg von etwa zwei Stunden begründete der 45-Jährige mit einem nicht funktionierenden Navigationsgerät und mangelnden Handyempfang. Er habe sich schlichtweg verfahren.
Die Bundespolizisten zeigten den albanischen Fahrzeuglenker wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an. Der Südosteuropäer konnte sich als Nicht-EU-Bürger durch die Begehung einer Straftat nun nicht mehr auf sein Reiserecht berufen. Da der mutmaßliche Schleuser nicht im Besitz eines für Deutschland gültigen Aufenthaltstitels ist, erhielt er außerdem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Beamten wiesen den Albaner, nachdem er eine Sicherheitsleistung von 140 Euro entrichtet hatte, am Dienstagmorgen nach Österreich zurück.
Vier der ägyptischen Mitfahrer müssen sich wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten. Zwei von ihnen mussten ebenfalls nach Österreich zurück. Die Beamten nahmen die Ausweisdokumente der anderen beiden Mitfahrer, die sich aktuell noch in Italien im Asylverfahren befinden, vorläufig in Verwahrung und leiteten sie an das zuständige Ausländeramt weiter. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist nun für die weitere Bearbeitung zuständig.
Lediglich der 25-jährige Mitfahrer konnte ohne Strafanzeige entlassen werden. Der Mann übernahm das Firmenfahrzeug und fuhr schließlich allein zurück.
Geschrieben von: Redaktion