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Am Montag (19. Februar) hat die Bundespolizei bei der Kontrolle einer rumänischen Fahrgemeinschaft einen Haftbefehl vollstreckt und mutmaßliches Diebesgut sichergestellt. Auch bei der Kontrolle einer polnischen Fahrzeuglenkerin wurden verbotene Gegenstände gefunden, die zu ernsten Konsequenzen führten.
Die Lindauer Bundespolizisten stoppten in der Nacht zu Montag am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Transporter mit rumänischer Zulassung. Bei der Überprüfung des 34-jährigen rumänischen Fahrers schlug der Fahndungscomputer gleich zweimal an. Es stellte sich heraus, dass gegen den Mann seit März letzten Jahres ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorlag. Der Gesuchte war bereits im Mai 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von über 1.200 Euro verurteilt worden. Zudem suchte die Staatsanwaltschaft Potsdam seit Juli 2022 wegen Diebstahls nach ihm. Der Rumäne konnte schließlich seine Justizschulden begleichen und eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten Schmuck, darunter 79 Ringe und 4 Armbänder, ein Mischpult sowie einen hochwertigen Bluetooth-Lautsprecher, die dem rumänischen Beifahrer zugeordnet werden konnten. Der 23-jährige Mitfahrer konnte keine Eigentumsnachweise vorlegen und machte zweifelhafte Angaben zur Herkunft der Gegenstände. Erste Ermittlungen deuten auf mögliche Diebstähle in der Schweiz hin. Nach Rücksprache mit der Lindauer Polizei stellten die Beamten das mutmaßliche Diebesgut sicher. Die Bearbeitung wegen des Verdachts der Hehlerei wird an die zuständige bayerische Polizei übergeben.
Am Mittag kontrollierten Kemptener Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB 7) eine polnische Fahrzeuglenkerin. Die 31-jährige führte in ihrer Handtasche, die sie neben sich abgestellt hatte, einen Schlagring sowie ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen mit. Die verbotenen Gegenstände wurden sichergestellt, und die Frau wurde wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt musste die Polin eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro hinterlegen, bevor sie ihre Fahrt fortsetzen durfte.
Geschrieben von: Redaktion