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Am Donnerstag, 24. November, hat die Bundespolizei einen nordmazedonischen Staatsangehörigen in sein Heimatland abgeschoben. Der Mann hielt sich unerlaubt im Schengenraum auf und hatte sich in Österreich mittels eines gefälschten Ausweises als Bulgare ausgegeben. Außerdem führte der Mann eine große Summe Bargeld bei sich. Die Erklärung zur Herkunft war zunächst zweifelhaft.
In der Nacht auf Dienstag, 22. November, kontrollierten Bundespolizisten auf der Insel Lindau den Fahrer eines in Österreich zugelassenen Kombis. Der 42-Jährige legte den Beamten seinen gültigen nordmazedonischen Reisepass und Führerschein sowie einen österreichischen Fahrzeugschein vor.
Auf Nachfrage gab der Südosteuropäer an, Bargeld in Höhe von 10.000 Euro mitzuführen, welches die Beamten anschließend in seiner Jackeninnentasche fanden. Außerdem stellten die Polizisten in der Geldbörse des 42-Jährigen weitere 9.000 Euro und über 600 Schweizer Franken fest. Später konnte der Mann durch Belege tatsächlich glaubhaft machen, dass er im Oktober 210.000 Euro in einem Casino in Österreich gewonnen hatte.
Weiterhin entdeckten die Polizisten, versteckt im Fahrzeug, einen bulgarischen Ausweis und in der Geldbörse des Mannes einen italienischen Aufenthaltstitel. Bei beiden Dokumenten handelte es sich um Fälschungen.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass der Mann mindestens seit Juli 2022 als Bulgare mit Wohnsitz in Österreich gemeldet ist und einer Arbeit nachgeht.
Grundsätzlich sind nordmazedonische Staatsangehörige für einen touristischen Kurzaufenthalt im Schengenraum von der Visumspflicht befreit. Mit der illegalen Niederlassung in Österreich hat der Mann dieses Recht jedoch verwirkt.
Gegen den Mann lag zudem unter abweichender Schreibweise des Familiennamens seit Mai 2020 eine schengenweite Ausschreibung zur Einreiseverweigerung durch die Schweiz vor. Aufgrund des neu ausgestellten Reisepasses des Mannes und des darin befindlichen Einreisestempels von Ungarn von Ende Oktober ist es sehr wahrscheinlich, dass der Mann in seinem Heimatort einen Personalienwechsel durchgeführt hat.
Die Beamten zeigten den Südosteuropäer wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise sowie unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Die Bundespolizisten erhoben nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro. Für die Rückführungskosten musste der Beschuldigte weitere 1.000 Euro zahlen. Der Zoll erhob im Zuge des Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen der Falsch- bzw. Nichtanmeldung des Bargeldes 2.000 Euro.
Die Bundespolizisten lieferten den Beschuldigten nach der Richtervorführung beim Amtsgericht Lindau zunächst in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein und brachten ihn am Donnerstagnachmittag zum Flughafen Memmingen, wo der Flieger nach Skopje startete. Da der Mann mit einer vierjährigen Wiedereinreisesperre belegt wurde, kümmerte sich inzwischen ein Freund um die Abholung des Autos.
Geschrieben von: Redaktion