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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Wochenende hatte es die Lindauer Polizei mit zwei erheblich betrunkenen Autofahrern zu tun. In einem Fall war der Fahrer nicht nur betrunken, er fuhr ohne Führerschein ein gestohlenes Auto und schlug auf Passanten ein.
Am Samstagmorgen gegen 4.00 Uhr wurde der Polizeiinspektion Lindau mitgeteilt, dass ein Pkw-Fahrer einen geparkten Pkw vor einer Gaststätte in der Bregenzerstraße angefahren hatte und weitergefahren war. Kurze Zeit später wurde das flüchtende Fahrzeug auf dem Parkplatz des Fastfood Restaurants beim Autobahnzubringer festgestellt. Drei männliche Zeugen gaben vor Ort an, dass zwei Männer aus dem Fahrzeug stiegen und grundlos auf sie einschlugen.
Die beiden Täter flüchteten zu Fuß, konnten aber kurz darauf von der Polizei angetroffen und gestellt werden. Sie waren beide erheblich betrunken. Ein Atemalkoholtest ergab bei beiden einen Alkoholgehalt von fast zwei Promille. Die drei männlichen Zeugen benötigten für die ärztliche Versorgung einen Rettungswagen.
Bei dem PKW-Fahrer wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Er war nicht im Besitz eines Führerscheines. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Pkw entwendet wurde.
Gegen die beiden Männer wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es entstand ein Sachschaden von ca. 2.000 Euro.
Zu betrunken für Atemalkoholtest
Ebenfalls in Lindau teilten Zeugen in der Nacht von Samstag auf Sonntag, gegen 00.45 Uhrder Polizei mit, dass sie eine Frau wankendes Schrittes dabei beobachteten wie diese auf der Zwanziger Straße in ihr Auto stieg und losfuhr. Beim Losfahren geriet sie fast an einen Radfahrer, welcher offenbar erheblich gefährdet wurde.
Die 41-jährige Pkw-Fahrerin konnte von einer Polizeistreife im Alpengarten angehalten und kontrolliert werden. Bei ihrer Fahrt geriet sie mit ihrem Pkw offenbar immer wieder an den Randstein, da die beiden rechten Reifen platt waren und die Dame weiter auf den Felgen fuhr.
Aufgrund ihres Alkoholpegels war sie nicht mehr in der Lage, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Bei ihr wurde zur Feststellung des Promillewertes eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Ihr Führerschein wurde von der Polizei einbehalten und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Geschrieben von: Redaktion