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Panorama

Bibermanagement in der Kritik: Landratsamt fordert klare gesetzliche Regelung nach Gerichtsbeschluss

today5. August 2025

Hintergrund
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Nach der gerichtlichen Aufhebung der Biber-Allgemeinverfügung fordert das Landratsamt Oberallgäu eine gesetzliche Grundlage für ein effektives Bibermanagement. Ziel ist es, kritische Infrastrukturen wie Straßen und Bahnstrecken bei akuten Gefahren durch Biber zuverlässig schützen zu können. Landrätin Indra Baier-Müller appelliert an den Gesetzgeber, schnell für rechtliche Klarheit zu sorgen.

Symbolbild: Biber/ Foto: Pixabay

Die Sicherheit von Straßen, Bahntrassen und kritischer Infrastruktur steht im Mittelpunkt einer aktuellen Forderung des Landratsamts Oberallgäu: Nach der Aufhebung der seit Februar 2025 geltenden Biber-Allgemeinverfügung durch das Bayerische Verwaltungsgericht drängt Landrätin Indra Baier-Müller auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage für ein effektives Bibermanagement.

Die Verfügung hatte es ermöglicht, in einem 30-Meter-Radius um Verkehrswege bei akuter Gefahr Biber zu entnehmen – ein Vorgehen, das besonders von der Deutschen Bahn unterstützt wurde. Wiederholte Schäden an Bahndämmen, zuletzt mit gravierenden Auswirkungen auf den Zugverkehr Richtung Oberstdorf, hatten die Dringlichkeit unterstrichen.

Das Verwaltungsgericht erklärte die Verfügung am 4. August für unzulässig, da sie in ihrer Reichweite über das rechtlich Zulässige hinausgehe. Die Landrätin reagierte prompt: In einem Schreiben an Umweltminister Thorsten Glauber forderte sie eine praxistaugliche Gesetzesänderung. „Es geht nicht um die Dezimierung der Art, sondern um gezielte Maßnahmen bei konkreten Gefährdungen“, so Baier-Müller. „Der Schutz der öffentlichen Sicherheit muss rechtssicher möglich sein.“

Das Landratsamt sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht, klare und rechtlich tragfähige Rahmenbedingungen zu schaffen, um auch künftig rasch auf infrastrukturelle Gefahren durch Biber reagieren zu können.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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