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Nachwuchsmusikerinnen und -musiker können sich auch in diesem Jahr um den mit insgesamt 45.000 Euro dotierten Musikförderpreis des Bezirks Schwaben bewerben. Die Auszeichnung unterstützt die regionale Musiklandschaft und trägt zur Entwicklung eines innovativen und vielfältigen Musiklebens bei. Einsendeschluss ist der 30. April 2025.
„Das Interesse für den Musikförderpreis ist nach wie vor hoch. Er zeigt die Vielfalt und fördert den musikalischen Nachwuchs Schwabens. Ich bin gespannt, welche Talente sich dieses Jahr um den Musikförderpreis bewerben“, betont Bezirkstagspräsident Martin Sailer. Der Musikförderpreis ist nicht auf ein Genre beschränkt. Rock, Pop, Jazz, Volksmusik oder Klassik – alle Musikerinnen und Musiker können sich bewerben. Zudem sind neben Einzelpersonen und Ensembles auch Dirigenten, Komponisten sowie Orchester zugelassen. Wichtig ist, dass der Wirkungsschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren im Bezirk Schwaben liegt. Bewerben können sich auch Künstler von nationaler oder internationaler Bedeutung mit Wurzeln im Bezirk Schwaben.
Eine unabhängige Jury wählt die Gewinner aus und entscheidet über die Verteilung des Preisgeldes von insgesamt 45.000 Euro. Der Bayerische Musikrat Marktoberdorf organisiert den Musikförderpreis und nimmt Bewerbungen digital bis zum 30. April 2025 entgegen. Diese müssen Informationen über die Künstler, ihre musikalische Vita, bisherige Auftritte und gegebenenfalls Soundbeispiele enthalten. Darüber hinaus benötigt die Jury eine aussagekräftige Konzert- bzw. Projektbeschreibung, für die das Preisgeld verwendet werden soll.
Geschrieben von: Bernd Krause
Bezirk Schwaben Dirigenten Kapellen Komponisten Musikförderpreis
today11. März 2025 12 2