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Wirtschaft

Bei Frost und Schnee abgesichert: Saison-Kurzarbeitergeld macht Bau-Jobs im Allgäu „winterfest“

today15. Dezember 2025 6

Hintergrund
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Trotz Schnee und Frost bleiben tausende Arbeitsplätze im Baugewerbe im Allgäu stabil. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, das von Dezember bis März bis zu 67 Prozent des Nettolohns ersetzt. In Kempten, Kaufbeuren sowie den Landkreisen Ostallgäu, Oberallgäu und Unterallgäu gelten insgesamt mehrere tausend Bau-Jobs als „winterfest“.

Trotz Schnee und Frost bleiben tausende Arbeitsplätze im Baugewerbe im Allgäu stabil. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld, das von Dezember bis März bis zu 67 Prozent des Nettolohns ersetzt. In Kempten, Kaufbeuren sowie den Landkreisen Ostallgäu, Oberallgäu und Unterallgäu gelten insgesamt mehrere tausend Bau-Jobs als „winterfest“./ Foto: IG BAU |Nils Hillebrand

Auch bei Schnee und Frost bleiben die Arbeitsplätze auf dem Bau im Allgäu gesichert. Darauf weist die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Schwaben hin. Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug), das früher als Schlechtwettergeld bekannt war. „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter – auch wenn draußen nicht gearbeitet werden kann“, sagt Michael Jäger, Bezirksvorsitzender der IG BAU Schwaben.

Allein in Kempten gelten die Jobs von rund 480 Baubeschäftigten als winterfest. Im Landkreis Ostallgäu sind es etwa 3.600, im Oberallgäu rund 2.360, in Kaufbeuren etwa 690 und im Unterallgäu ebenfalls rund 3.600 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter. Vom Dezember bis März erhalten Beschäftigte über das Saison-Kurzarbeitergeld eine finanzielle Absicherung von bis zu 67 Prozent des Nettolohns, wenn witterungsbedingt nicht gearbeitet werden kann.

Die Gewerkschaft appelliert an die Bauunternehmen in der Region, das Instrument konsequent zu nutzen. „Für die Betriebe liegt der Vorteil auf der Hand: Sie müssen keine Fachkräfte entlassen und haben ihre eingespielten Teams im Frühjahr sofort wieder an Bord“, so Jäger. Gleichzeitig böte das Saison-Kug den Beschäftigten eine „365-Tage-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.

Der bürokratische Aufwand sei gering. Betriebe können Ausfälle sogar nachträglich bei der Arbeitsagentur melden und flexibel auf die Wetterlage reagieren. Vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren neben Bauunternehmen auch Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Garten- und Landschaftsbaubetriebe. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor geprüft wird, ob alternative Tätigkeiten im Betrieb möglich sind und bestehende Urlaubs- oder Arbeitszeitkonten berücksichtigt werden.

Nach Einschätzung der IG BAU ist das Saison-Kurzarbeitergeld damit ein zentrales Instrument, um Arbeitsplätze im regionalen Baugewerbe auch in den Wintermonaten zu sichern.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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