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Aktuelles

Bayernkoalition führt Wassercent ein – Nachhaltige Sicherung der Wasserversorgung

today12. Dezember 2024 13

Hintergrund
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Die Bayernkoalition führt den sogenannten Wassercent ein, um den Schutz der Wasserressourcen und notwendige wasserwirtschaftliche Maßnahmen nachhaltig zu finanzieren. Der Wassercent wird für Brunnen mit einer jährlichen Entnahmemenge von über 5.000 Kubikmetern erhoben und beträgt 0,10 Euro pro Kubikmeter. Ausgenommen sind Entnahmen im Interesse des Allgemeinwohls, wie etwa für die Fischerei oder erneuerbare Energien. Die Umsetzung soll bürokratisch einfach gestaltet werden, mit jährlichen Meldungen der entnommenen Wassermengen anstelle einer Zählerpflicht.

Wasser in einem Glas | Foto: pixabay.com

Alexander Hold: Entnahme wird gerecht, fair und einfach erfolgen

Allgäu/München – Die Einführung eines Wassercents in Bayern nimmt nun konkrete Formen an: Gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner hat die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion ein Eckpunktepapier vorgelegt, das eine faire, einfache und nachhaltige Finanzierung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und Wasserschutz vorsieht.

„Trinkwasser ist ein unverzichtbares Gut, das wir auch für künftige Generationen sichern müssen. Mit dem Wassercent schaffen wir die Grundlage, um notwendige Schutzmaßnahmen zu finanzieren“, erklärt Alexander Hold, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER aus Kempten. „Unser Ziel war eine gerechte und effiziente Lösung, die frühzeitig Planungssicherheit für Kommunen, Unternehmen, Landwirte und Privathaushalte schafft.“

Faire Verteilung durch klare Regelungen

Das Eckpunktepapier sieht eine Entgeltpflicht für Brunnen vor, deren Gesamtentnahmemenge 5.000 Kubikmeter pro Jahr übersteigt. Der einheitliche Entgeltsatz wird auf 0,10 Euro pro Kubikmeter festgelegt. Ausgenommen sind Entnahmen, die im Interesse des Allgemeinwohls stehen, wie etwa:

  • Gefahrenabwehr
  • Fischerei und Fischzucht
  • Kur- und Heilbäder
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Auch Oberflächenwasser und Uferfiltrat bleiben von der Entgeltpflicht befreit, sofern sie nicht als Trinkwasser genutzt werden.

Pragmatische Umsetzung für maximale Effizienz

Der bürokratische Aufwand soll so gering wie möglich gehalten werden. Statt einer Zählerpflicht genügt eine jährliche Meldung der entnommenen Wassermenge durch die Entnehmer. Die genaue Einführung des Wassercents wird nach einem umfassenden Praxischeck entschieden.

„Mit dem Wassercent haben wir ein Modell entwickelt, das nicht nur gerecht ist, sondern auch einfach und effizient umgesetzt werden kann“, betont Hold. „So sorgen wir für einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Wasserressourcen und stärken den Wasserschutz in Bayern umweltfreundlich.“

Hintergrund:

Das Wasserentnahmeentgelt, kurz Wassercent, soll nicht nur den Schutz der wertvollen Wasserressourcen Bayerns finanzieren, sondern auch einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Freistaats leisten.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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