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Erleichterung bei vielen Vereinen und Eltern: Für Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren reichen in Bayern bis Ende des Jahres trotz geltender 2G-Regeln bei Freizeitaktivitäten wie Vereinssport, dem Besuch einer Theaterprobe oder einer Musikprobe die Schultestungen aus. Ab nächstem Jahr benötigen auch sie eine vollständigen Impfschutz. Diese Erleichterung gilt nicht für den Besuch von Clubs, Diskotheken oder Stadionbesuchen.
Die Lage in Bayern ist sehr ernst, so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz am heutigen Dienstagmittag. Die Infektionszahlen erreichen Höchststände, die Gefährdung eines jeden Ungeimpften sei so groß wie nie. Der wichtigste Appell gehe daher an alle, die geltenden AHA-Regelungen einzuhalten und, so weit noch nicht geschehen, sich impfen zu lassen.
Die Einhaltung der nun geltenden schärferen Regelungen der roten Krankenhausampel werde von den Verwaltungsbehörden und der Polizei verstärkt reguliert, da sie nur wirken, wenn sie eingehalten werden. "Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen", so Söder. Die Polizei könne ein direktes Bußgeld erheben oder auch bei mehrmaligem Überschreiten der Regelungen die Schließung von Betrieben und Einrichtungen erwirken.
Söder warnte für einer Überlastung des Gesundheitssystems und einer Konkurrenz um Intensivbetten in den Krankenhäusern. Weiter forderte Söder, dass der Bund es Arbeitnehmern erlauben müsse, den Impfstatus seiner Beschäftigten abzufragen.
Die Maskenpflicht in den Schulen gilt bis auf Weiteres, um die Infektionen in den Schulen einzudämmen. Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen, können bis Ende des Jahres auch ohne Impfung an Vereinsaktivitäten wie Sport, Theater oder Musik teilnehmen.
Geschrieben von: Redaktion