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Die vergangene Woche von Ministerpräsident Markus Söder vorgestellten Verschärfungen im Bayerischen Infektionsschutzgesetz wurden heute vom Kabinett gebilligt. Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, flächendeckendes 2G sowie die Hotspot-Regelungen in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von über 1.000 gelten danach ab dem dem 24. November 2021.
Die Lage in den bayerischen Krankenhäusern und Intensivstationen ist sehr ernst: Nahezu jedes verfügbare Intensivbett in Bayern ist belegt und die Infektionszahlen erreichen täglich neue Höchststände: In 10 bayerischen Landkreisen liegt die 7-Tages-Infektionsinzidenz derzeit über 1.000 Fällen. Die von der gefährlicheren Delta-Variante dominierte vierte Welle ist damit schwerer als alle bisherigen. "Mit einer neuen Kraftanstrengung und einem „Wellenbrecher“ muss Bayern nun dieser Lage Herr werden: Es gilt Ansteckungen zu blocken, das Infektionsgeschehen zu bremsen und durch weitere Erst- und Zweitimpfungen sowie konsequentes boostern den Impfschutz voranzubringen!", heißt es in einer Pressemeldung der bayerischen Staatsregierung.
Die Impfzentren werden dazu weiter massiv hochgefahren. Die Staatsregierung spricht sich auch dafür aus, auf Bundesebene eine allgemeine Impfpflicht ins Auge zu fassen, wenn sich die Impfquote in den kommenden Wochen nicht deutlich verbessert. "Die Maßnahmen nehmen jedoch Rücksicht auf diejenigen, die sich solidarisch gezeigt und sich haben impfen lassen", heißt es weiter. Gleichzeitig müsse in den besonders stark betroffenen Regionen Bayerns im Rahmen einer harten Notbremse noch stärker und beherzter eingegriffen werden. Mit dem 24. November wird nun das neue 15. Bayerische Infektionsschutzgesetz gelten. Darin wird – aufbauend auf den bisher geltenden Maßnahmen – folgendes neu geregelt:
Für Ungeimpfte / Nichtgenesene gelten landesweit Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.
Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt daher künftig auch für:
Ausgenommen sind:
In folgenden Bereichen gilt künftig 2G plus (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest):
Dort, wo 2G plus gilt, finden folgende ergänzende Regelungen Anwendung:
Landesweit und für alle gilt außerdem:
In der Schule will die Staatsregierung die Sicherheit weiter erhöhen. Auch im Schulsport innen ist künftig Maske zu tragen. Für die Testung von Lehrkräften gilt künftig direkt das neue Bundesrecht mit täglicher Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich danach künftig unter Aufsicht testen lassen. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“) wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgeländer nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G).
Für Kindertagesstätten gilt für die dort Beschäftigten ebenfalls tägliche Testpflicht. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier gilt:
Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenzgrenzwert von 1.000 lag.
Kontrollen der Maßnahmen
Seit dem 11.11.2021 wurden bayernweit über 10.000 Polizeikontrollen insbesondere der 3G / 2G-Regeln durchgeführt, bei denen eine Vielzahl von Verstößen festgestellt wurde. "Die Einhaltung der geltenden Bestimmungen ist essenziell für das Funktionieren der Maßnahmen", so die Pressemeldung weiter. Die polizeilichen Kontrollen würden deswegen nochmals intensiviert. Die Bayerische Staatsregierung bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich solidarisch zu zeigen und durch konsequente Beachtung der Regeln die Pandemie zu bekämpfen.
Zur weiteren Erhöhung des Sicherheitsniveaus wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Test- und Materialkapazitäten angestrebt, schrittweise PCR-Pooltests in Alten- und Pflegeheimen, den 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen sowie in Kindertagesstätten anzubieten.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie unterstützt die Staatsregierung die bayerischen Alten- und Pflegeheime kurzfristig mit mehr als 1,5 Millionen Schnelltests. Das Technische Hilfswerk wird die Tests in den kommenden Tagen an die Kreisverwaltungsbehörden ausliefern. Von dort werden die Tests je nach Bedarf an die rund 2.100 Alten- und Pflegeeinrichtungen in Bayern verteilt.
Geschrieben von: Redaktion