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In Bayern fallen am Mittwoch die letzten landesrechtlichen Corona-Schutzmaßnahmen weg: In Gemeinschaftsunterkünften und Arztpraxen entfällt die Maskenpflicht. Ab Donnerstag fällt dann bundesweit die Maskenpflicht in Fernzügen.
Bereits am 19. Januar hatte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek von der CSU auf Grund der in seinen Worten "erfreulichen" Corona-Lage den Wegfall der landesrechtlichen Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. Februar angekündigt. In Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterkünften entfällt die Maskenpflicht, ebenso für Angestellte in Arztpraxen und Tageskliniken. Nun zählt die Eigenverantwortung der Einwohner Bayerns.
Künftig zählen also nur noch bundesweite Verordnungen, wie die Testpflicht im Gesundheitswesen. Die bayerische Corona-Schutzverordnung besteht ab Mittwoch nur noch aus Verhaltensempfehlungen.
Ab dem 2. Februar endet dann auch bundesweit die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr. Im bayerischen Regionalverkehr müssen bereits seit Mitte Dezember keine Masken mehr getragen werden. Allerdings rät Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weiterhin zum freiwilligen Tragen von Masken in Zügen und Innenräumen. Auch in den Empfehlungen in der bayerischen Corona-Schutzverordnung wird weiterhin auf Masken und Lüften als Schutzmaßnahmen gesetzt.
Gesundheitssektor als Ausnahme
Was weiterhin gilt ist, dass der Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur nach einem negativen Corona-Test und mit FFP2-Maske erlaubt ist.
Geschrieben von: Redaktion