Maskenpflicht entfällt bei Gesprächen mit Hörgeschädigten
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist erlaubt, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit einer Hörbehinderung nötig ist. Darauf weisen das Landratsamt Ostallgäu und die Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Angehörige in Augsburg hin. Manche Menschen müssen die Lippen ihres Gesprächspartners sehen, um ihn zu verstehen. Betroffen sind zum […]