Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen Führerschein umtauschen
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, aufgrund von EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die zweite Frist endet am 19. Januar 2023. Bis dahin müssen die Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen, wenn sie noch im […]