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Die Stadt Lindenberg im Westallgäu hat dem AfD-Vorsitzenden von Thüringen, Björn Höcke, ein Auftrittsverbot für eine Veranstaltung am 15. Februar erteilt.

Hintergrund ist ein vergleichbarer Fall in Seybothenreuth, wo das Verwaltungsgericht Bayreuth ein Auftrittsverbot für Höcke als rechtmäßig bestätigte.
Beide Städte berufen sich auf Artikel 21, Absatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung, der seit dem 1. Januar in Kraft ist. Demnach besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung, wenn bei der Veranstaltung Inhalte zu erwarten sind, die rechtsextremistische, antisemitische oder nationalsozialistische Ideologien verherrlichen oder rechtfertigen.
Das Gericht in Bayreuth begründete das Verbot unter anderem mit Höckes rechtsextremistischer Ausrichtung und seinen Äußerungen bei früheren Auftritten. Auch die geplanten Themen der Wahlkampfveranstaltung sprachen aus Sicht der Richter für ein Redeverbot.
In Lindenberg hatte die Stadt zunächst den Nutzungsvertrag für den Löwensaal gekündigt, das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Kündigung jedoch zurück und empfahl ein milderes Mittel: das Redeverbot. Diesem Hinweis folgte die Stadt und verhängte das Verbot für den 15. Februar.
Die AfD hat gegen das Lindenberger Verbot bereits einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg gestellt. Das Urteil des Bayreuther Gerichts ist nicht rechtskräftig; Beschwerde ist beim Verwaltungsgerichtshof in München möglich.
Für Sonntag sind in Lindenberg mehrere Kundgebungen geplant, zu denen bis zu 2.000 Menschen erwartet werden.
Geschrieben von: Leon Dauter