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Panorama

Alp- und Landwirtschaft kritisieren geplante Änderungen des Tierschutzgesetzes

today19. September 2024 50

Hintergrund
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Die geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes, die im Herbst 2024 in Kraft treten sollen, stoßen in der Alp- und Landwirtschaft auf massiven Widerstand. Insbesondere das geplante Verbot der Anbindehaltung und die Einschränkung nicht-kurativer Eingriffe, wie das Enthornen von Rindern, sorgen für erhebliche Bedenken. Bauernvertreter befürchten, dass diese Maßnahmen die Existenz vieler kleiner landwirtschaftlicher Betriebe gefährden könnten, insbesondere in den Grünlandregionen Bayerns.

Bild: Anja Neuhauser

Bei einem Treffen im Landratsamt Oberallgäu diskutierten Vertreter der Landwirtschaft und der Politik über die drohenden Auswirkungen des Gesetzesentwurfs. Andreas Hummel, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbands, warnte, dass rund 40 Prozent der Betriebe im Oberallgäu betroffen wären und dass das Verschwinden dieser Betriebe gravierende Folgen für die Kulturlandschaft und die Biodiversität haben könnte. „Diese kleinen Betriebe bewirtschaften wichtige Flächen und halten die Landschaft offen“, so Hummel.

Auch Landrätin Indra Baier-Müller äußerte ihre Besorgnis und forderte eine differenzierte Lösung. Sie betonte die Bedeutung der regionalen Landwirtschaft und kritisierte, dass strenge Auflagen für bayerische Bauern gelten könnten, während in anderen Teilen Europas andere Standards herrschen.

Neben dem Verbot der Anbindehaltung steht auch die geplante Verschärfung der Regelungen zum Enthornen von Rindern in der Kritik. Zukünftig soll dies nur noch von Tierärzten unter Lokalanästhesie durchgeführt werden dürfen. Dies könnte angesichts des Tierärztemangels und der zusätzlichen Kosten zu weiteren Problemen für die Landwirte führen.

Um ihren Bedenken Nachdruck zu verleihen, haben der Bayerische Bauernverband und der Alpwirtschaftliche Verein Allgäu eine Petition gestartet, um die Öffentlichkeit und die Bundesregierung auf die möglichen negativen Folgen der Gesetzesänderung aufmerksam zu machen.

Die Petition ist online abrufbar unter: Petition: Tierschutzgesetz – so nicht.

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Geschrieben von: Anton Bier

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