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Im Prozess um den „Allgäuer Tierskandal“ bestreitet ein Hauptangeklagter, kranke Rinder nicht tierärztlich behandelt zu haben. Laut Anklage sollen er und ein weiterer Landwirt in 58 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und Tieren Schmerzen zugefügt haben.

Im Prozess um den sogenannten „Allgäuer Tierskandal“ hat einer der beiden Hauptangeklagten vor dem Landgericht Memmingen erstmals ausführlich Stellung genommen. Der Landwirt aus dem Unterallgäu bestreitet, kranke Rinder nicht tierärztlich behandelt zu haben, das berichtet der BR. Laut Anklage sollen er und ein weiterer Landwirt in 58 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und Tieren auf ihrem Hof in Bad Grönenbach erhebliche Schmerzen zugefügt haben – unter anderem durch unsachgemäßen Transport lebender Kühe mit einem Radlader.
Der Angeklagte erklärte, alle Tiere seien regelmäßig vom Tierarzt kontrolliert worden und nicht behandlungsbedürftig gewesen. Die Unterschiede zu den amtlichen Kontrollen könne er sich nicht erklären.
Die Verteidigung kritisierte außerdem Formfehler in den Ermittlungsakten und wandte sich gegen die Nutzung von Videoaufnahmen der Tierschützer als Beweismittel. Diese seien nur durch Hausfriedensbruch entstanden und verletzten Persönlichkeitsrechte. Staatsanwaltschaft und Richter sehen die Videos jedoch als zulässig an, da sie zur Aufklärung der Straftaten notwendig seien.
Ein Polizeizeuge bestätigte vor Gericht, dass Tatorte auf dem Hof anhand der Videos zugeordnet werden konnten. Außerdem zeigte sich, dass eine umfassende Herdenbetreuung auf dem Betrieb offenbar nicht stattfand.
Bis 19. Mai sind insgesamt 14 weitere Prozesstage geplant, bei denen fast 30 Zeugen und mehrere Sachverständige geladen sind.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Bad Grönenbach gericht landwirt Tierskandal