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Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen sorgt im Allgäu für Erleichterung. Der Bundestag hat heute beschlossen, den reduzierten Satz von sieben Prozent zum 1. Januar beizubehalten. Ohne diese Neuregelung wäre der Steuersatz zum neuen Jahr wieder auf 19 Prozent gestiegen. Getränke bleiben weiterhin von der Regelung ausgenommen.

Trotz der Senkung rechnen Fachleute nicht damit, dass Restaurantbesuche künftig günstiger werden. Grund dafür ist die bereits beschlossene Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro – ein Kostenfaktor, der die Entlastung teilweise wieder aufhebt.
Profitieren dürften hingegen viele ehrenamtlich engagierte Menschen im Allgäu: Der Übungsleiterfreibetrag steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Beide Anpassungen sollen das Ehrenamt finanziell stärken.
Bevor die Änderungen endgültig in Kraft treten, muss am 19. Dezember noch der Bundesrat zustimmen. Ob das gelingt, ist offen: Mehrere Bundesländer fordern vom Bund einen Ausgleich für die erwarteten steuerlichen Mindereinnahmen.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu gastronomie mehrwertsteuer steuersatz