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Politik

Wittmann: Kinderschutz vor Datenschutz

today24. Juni 2022

Hintergrund
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"Die Speicherung von IP-Adressen für den Zeitraum von sechs Monaten ist zur Bekämpfung dieser abscheulichen Verbrechen alternativlos“, so die Bundestagsabgeordnete Mechthilde Wittmann, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat, in ihrer Rede zum Thema Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Der entsprechende Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde im Plenum des Bundestages beraten und abgelehnt.

Die Zahlen sind dramatisch: Die Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs nahmen in einem Jahr um 6,3 Prozent zu, das kinderpornographische Material hat sich in einem Jahr mehr als verdoppelt. Die Dunkelziffer wird auf achtmal so hoch geschätzt. „Lügde, Münster, Staufen und Wermelskirchen sind nur die Spitze des Eisbergs“, weiß Mechthilde Wittmann und betont: „Nahezu 20.000 Ermittlungen mussten seit Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2017 eingestellt werden, allein im vergangenen Jahr konnte 2.100 strafrechtlich relevanten Hinweisen nicht nachgegangen werden. Der Aufklärungsdruck ist enorm: Viele Opfer leiden ein Leben lang. Und was die Verbreitung kinderpornographischen Materials betrifft, gilt: Das Netz vergisst nicht. Die Opfer sind ein zweites Mal wehrlos.“

Die Aussagen der Ermittler sind eindeutig: Die IP-Adresse ist häufig der einzige Ermittlungsansatz, wenn Nutzer im Internet kinderpornographisches Material austauschen. „Bundesinnenministerin Faeser haben wir seit ihrem Besuch beim BKA Ende Mai auf unsere Seite, doch die FDP stellt sich weiter quer“, so Wittmann. Dabei sei die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität durchaus europarechtskonform, sagt sie. Das habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2020 festgestellt. Mit seinem Urteil vom 5. April diesen Jahres hat der EuGH bestätigt, dass die gezielte Speicherung von Kommunikationsdaten u.a. erlaubt sei, wenn in einem geografischen Gebiet eine bestimmte Kriminalitätsrate herrscht. Auch an viel besuchten Orten, wie bspw. Flughäfen oder Bahnhöfen, sei die Vorratsdatenspeicherung zulässig. Zudem dürfen laut EuGH die Daten von Prepaid-SIM-Kartenbesitzern gespeichert werden.

Nationalen Behörden erlaubt der EuGH auch, bei Verdacht einer schweren Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder auf eine schwere Straftat die Sicherung elektronischer Kommunikationsdaten anzuordnen. Diverse Länder, darunter Bayern, haben bereits einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Mechthilde Wittmann sagt: „Die IP-Adressen sind aktuell der einzige Angriffspunkt. Mit ihnen bekommen wir die Zulieferer. Unverschlüsselter Kommunikation hatten wir es oftmals zu verdanken, wenn in letzter Zeit Missbrauchsskandale aufgedeckt werden konnten.“

Nach aktueller Datenschutz-Gesetzgebung müssen Provider die Verlaufsdaten nach maximal sieben Tagen löschen. In der Regel dauert es jedoch zehn bis 20 Tage bis das Opfer Anzeige erstattet. Eine Aufklärung über die IP-Adresse ist dann derzeit nicht mehr möglich. „Wir müssen den Kinderschutz vor den fehlgeleiteten Datenschutz stellen“, betont die CSU-Bundespolitikerin.

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Geschrieben von: Redaktion

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