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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Das Jahresende rückt näher und daher auch die Vorfreude auf eine ausgelassene Silvesterfeier nach zwei coronageprägten Jahren. Damit diese unfallfrei und ohne Zwischenfälle abläuft, bittet das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West um die Beachtung einiger Hinweise im Umgang mit Silvesterfeuerwerk, um die Freude nicht zu trüben.
Im Zusammenhang mit dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern kommt es leider immer wurde zu Unfälle mit hohen Sachschäden bis hin zu schwerwiegenden Verletzungen von Personen. Bei Verstößen gegen die geltenden Regeln des Sprengstoffgesetzes, insbesondere durch nicht zugelassenes oder selbst hergestelltes Feuerwerk, sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen möglich.
Die Polizei bittet daher um Beachtung der nachfolgenden Punkte:
Gefahren durch illegale Böller
Die Polizei warnt eindringlich vor nicht zugelassenem Feuerwerk. Sie sind oftmals nicht einheitlich gefertigt, was beispielsweise die Zündzeiten oder auch die Wucht der Detonation unberechenbar macht. Personen werden in vielen Fällen schwer im Gesicht, vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt, was zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Geprüftes und damit handhabungssicheres Feuerwerk erkennen Sie an einer Registriernummer und einem CE-Zeichen. Versuchen Sie niemals, Feuerwerk selbst herzustellen.
Benutzung von Schreckschusswaffen
Der Umgang mit Schreckschusswaffen ist in der Öffentlichkeit, also auch an Silvester, reglementiert. So stellt das Führen einer solchen Schusswaffe im Freien ohne den sogenannten „Kleinen Waffenschein“ eine Straftat dar, das Schießen außerhalb umfriedeter Grundstücke zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Selbst wenn Sie im Besitz eines „Kleinen Waffenscheins“ sind, sollten Sie die Waffe nicht in alkoholisiertem Zustand führen.
Brandgefahren
Feuerwerk, vor allem unsachgemäßer Umgang damit, führt zu einer erheblichen Brandgefahr. Zünden Sie kein Feuerwerk in der Nähe von anderen Personen und richten keine Raketen auf andere. Halten Sie beim Abbrennen Abstand von Gebäuden und von Gehölzen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, um Brände durch Querschläger zu vermeiden.
Umgang mit Feuerwerk
Benutzen Sie Feuerwerk nur gemäß der Bedienungsanleitung. Feuerwerk der Klasse F 2 gehört nicht in die Hände von Kindern. Genießen Sie Alkohol in Maßen. Wer erheblich alkoholisiert ist, sollte aufgrund der erhöhten Risikobereitschaft auf das Abbrennen von Feuerwerk verzichten.
Kauf und Abbrennen: Wann und wo?
Feuerwerk kann zwar ab dem 28.12.2019 erworben werden, das Abbrennen ist allerdings nur am 31.12.2019 und am Neujahrstag erlaubt. Informieren Sie sich auch, ob es in Ihrer Gemeinde Bereiche gibt, in denen die Benutzung von Feuerwerk gänzlich untersagt ist. Denken Sie dabei auch an Krankenhäuser und Altenheime sowie Kirchen im Umfeld.
Im Notfall sind Feuerwehr und Polizei unter den Rufnummern 112 und 110 für Sie da. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wünscht einen guten Start ins neue Jahr 2023!
Geschrieben von: Redaktion