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Mit einem Bayernweiten Aktionsmonat will die Polizei jetzt zu einer noch höheren Sensibilisierung zum Thema Kinderpornografie beitragen. Unter dem Titel „Verbreitung, Erwerb, Besitz & Herstellung von kinderpornografischen Schriften“ werden ab dieser Woche auch im Allgäu Beamte im Einsatz sein, die direkt an den Schulen Vorträge halten, um Schülerinnen und Schüler umfangreich aufzuklären.
Gerade in den letzten Jahren sind die Zahlen enorm angestiegen, was das Verschicken von pornografischen Bildern und Inhalten betrifft – sagt Tanja Molocher, Beauftragte für Kriminalitätsopfer und Kriminalprävention beim Polizeipräsidium Schwaben Süd-West: “Wir reden hier von wirklich massiven Straftaten, die passieren, wenn solche Bilder verschickt werden, ganz zu schweigen natürlich davon, was solche Bilder auch bei Kindern auslösen können, wenn sie diese sehen. Natürlich auch, dass den Kindern oft gar nicht bewusst ist, dass das eine Straftat ist was da verschickt wird. Und man möchte die die Schülerinnen und Schüler, vor allem natürlich aber auch Eltern und Lehrer, für diese Thematik nochmals sensibilisieren. Solche Bilder sind keine Spassbilder wenn die verschickt werden.”
Viele denken ja, so etwas passiert nur in Großstädten oder Ballungsgebieten und Brennpunkten, wie in Frankfurt, Berlin oder Köln. Aber auch im Allgäu kommen diese Dinge immer wieder vor. Die Kinder können im Allgäu genauso wie im restlichen Deutschland über das Internet auf solche Bilder zugreifen und diese dann auch versenden.
Das Versenden von kinderpornographischen Bildern – und dazu gehören auch beispielsweise leichtbekleidete oder Nacktbilder, die ein Jugendlicher oder eine Jugendliche von sich an den Freund oder die Freundin schickt, ist eine Straftat. Dies ist Kindern und Jugendlichen oftmals nicht bewusst. Gefährlich wird es vor allem auch dann, wenn in einen Klassenchat ein solches Bild eingestellt wird, das dann weiter geteilt wird und so weiter.
“Das Teilen von kinderpornographischen Bildern ist eine Straftat, die jeder begehen kann. Ab 14 ist man strafmündig, das bedeutet, das geht dann nach dem Jugendrecht, aber wir sprechen hier wirklich von dem Straftatbestand Verbreiten, Erwerb, Besitz von kinderpornografischen Inhalten, da sind wir in einen Verbrechenstatbestand, das kann mit einem Jahr Haft und mehr bestraft werden”, so Tanja Molocher.
Ab Mittwoch gehen Polizeibeamte an Allgäuer Schulen und klären die Schülerinnen und Schüler über dieses Thema auf.
Geschrieben von: Redaktion