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Aufgrund der aktuell gesunkenen Infektionszahlen des Coronavirus lockert der Klinikverbund Allgäu für seine Kliniken in Kempten, Immenstadt und Oberstdorf ab 21. Mai 2021 vorsichtig die Besuchsregelungen.
Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gelten im Rahmen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für unsere Kliniken spezielle Besuchsregelungen.
Der Schutz unserer Patienten vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus hat für den Klinikverbund Allgäu oberste Priorität. Ebenso sollen mit dieser Maßnahme die Klinikmitarbeiter selbst vor Infektionen geschützt werden, da sie für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in unserer Region unerlässlich sind. Wir bitten alle Angehörigen und die Patienten um Ihr Verständnis.
Für unsere Kliniken Kempten, Immenstadt und Oberstdorf gelten ab 21. Mai 2021 folgende Besuchsregelungen:
Der Besuch durch ein Familienmitglied oder eine feste Kontaktperson pro Patient und Tag ist unter Beachtung entsprechender Schutzmaßnahmen möglich. Wir sind per Verordnung zudem verpflichtet, alle Besucher in unseren Kliniken zu registrieren. Der Zutritt in unsere Kliniken ist nur mit FFP2-Maske möglich.
Die Begleitung von Patienten der Notaufnahmen sowie anderen Bereichen unserer Kliniken ist nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Kindern) erlaubt.
Ausnahmen:
Ein Elternteil von minderjährigen Patienten, die sich aktuell in Behandlung befinden.
Besuche bei Patienten unserer Palliativstation.
Begleitung von Patienten, mit denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (wie z.B. Demenz) eine Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist,
Sonstige therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche, die vorab mit dem zuständigen Arzt abgesprochen wurden.
Geburt eines Kindes: Anwesenheit des Vaters oder einer sonstigen engen Bezugsperson. Bitte beachten Sie die speziellen Besuchsregelungen der Wöchnerinnenstation
Der Zugang zu den Kliniken ist an allen Standorten nur über die Haupteingänge möglich.
Geschrieben von: Redaktion