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Mal sind es ständige Anrufe, mal Textnachrichten, unerwünschte Pakete oder Briefe – Stalker nutzen verschiedene Instrumente, um ihre Opfer zu zermürben und Aufmerksamkeit zu erzwingen. Die Zahl der angezeigten Fälle von Stalking oder Cyberstalking steigt kontinuierlich an.
Die Zahl der Fälle von Stalking, auch Nachstellung genannt, ist in Bayern in den vergangenen Jahren gestiegen. 2016 registrierte das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) in München 1260 Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), 2018 waren es 1548, im vergangenen Jahr 1742 Fälle. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil die Polizei von vielen Fällen nie erfährt.
Auch im Allgäu geht der Trend nach oben, wie Dominic Geißler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West, weiß: Im Jahr 2018 wurden den Polizeiinspektionen in der Region 120 Fälle gemeldet, 2019 dann ein Rückgang auf 91 Fälle, 2020 waren es dann aber wieder 126 Fälle. Plus die Zahl an nicht gemeldeten Fällen. Möglicherweise liegt der Anstieg auch daran, dass sich immer mehr Opfer auch trauen, ihren Peiniger bei der Polizei anzuzeigen. „Die Thematik wurde in den letzten Jahren verstärkt wahrgenommen und damit stieg die Bereitschaft der Beteiligten, das bei der Polizei anzuzeigen“, sagt Geißler. Oftmals, so Geißler weiter, reicht dann schon eine sogenannte „Gefährderansprache“ durch die Polizei aus, um den Täter zu stoppen. Hier spricht die Polizei den Täter auf sein Tun an und erklärt ihm, welche rechtlichen Konsequenzen er zu befürchten hat.
Beim sogenannten Cyberstalking lässt sich nicht nur im Allgäu eine deutliche Zunahme der Fälle feststellen. Mittels Stalking-Apps, die heimlich auf den Smartphones der Opfer installiert werden, spionieren die Täter ihre Opfer aus, sie sehen so den Live-Standort der Opfer, haben Zugriff auf Chatverläufe und Fotos.
Am 1. Oktober tritt eine Gesetzesverschärfung zur besseren Bekämpfung von Stalking in Kraft, die der Bundestag im Juni beschlossen hatte. Der Straftatbestand der Nachstellung wird damit ausgeweitet. So wird fortan etwa auch Stalking im Netz, Cyberstalking, rechtlich erfasst und strafbar. Außerdem wird die Länge einer möglichen Haftstrafe von 3 auf 5 Jahre ausgeweitet. „Wir nehmen dies zum Anlass, auf das Kriminalitätsphänomen aufmerksam zu machen und Opfer zu ermutigen, Vorfälle konsequent bei der Polizei anzuzeigen. Denn niemand muss Stalking einfach ertragen!“, betont BLKA-Präsident Harald Pickert.
In den vergangenen Jahren handelte es sich bei den Opfern überwiegend um Frauen, denen Männer nachgestellt haben. 2020 waren in Bayern 1262 von insgesamt 1501 Täterinnen und Tätern männlich. In vielen Fällen handelte es sich um den Ex-Partner, der das Ende der Beziehung nicht hinnehmen wollte. Oft versuchten die Täterin oder der Täter, durch Stalking überhaupt erst eine Liebesbeziehung zum Opfer aufzubauen. In anderen Fällen waren Zurückweisung, Eifersucht oder Rachegelüste das Motiv. Betroffene haben dabei oft ein schlechtes Gefühl, sind sich aber manchmal nicht sicher, ob es sich dabei schon um Stalking handelt.
Dominic Geißler betont, dass jeder Mensch Opfer von Stalking werden kann, egal welches Alter, Beruf, Einkommen, Religion oder Nationalität er hat. Wer nicht sofort bei der Polizei Anzeige erstatten möchte kann sich an verschiedene Beratungsstellen für Stalking-Opfer wenden, wie beispielsweise den Weißen Ring.
Ständige Anrufe, Nachrichten oder Pakete, die das Opfer nie bestellt hat, sind aber nicht nur belastend, sondern können auch schwere psychische Folgen haben. Und manchmal mündet Stalking auch in Gewalt – bis hin zu Tötungsdelikten. Eine Studie im Auftrag der Opferschutzorganisation Weißer Ring kam 2018 zu dem Ergebnis, dass allgemein 37,5 Prozent der Stalking-Opfer körperlich angegriffen werden.
Das Bayerische Landeskriminalamt rät Menschen, die Stalking erleben: Nehmen Sie die Situation ernst und alarmieren Sie bei akuter Bedrohung sofort die Polizei! Anzeigen nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. Generell gilt, dem Stalker oder der Stalkerin sofort und unmissverständlich klarzumachen, dass sowohl jetzt als auch in Zukunft keinerlei Kontakt gewünscht wird, am besten in Gegenwart von Zeugen. Dokumentieren Sie Anrufe, Nachrichten und Briefe – auch wenn es schwerfällt. Gleiches gilt für mögliche Verletzungen.
Hilfe, Unterstützung und Informationen erhalten Betroffene zum Beispiel bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) der Bayerischen Polizei oder hier:
Geschrieben von: Redaktion