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AllgäuHIT
AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie
„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Wegen den immer stärker ansteigenden Inzidenzen gilt nach dem Ostallgäu Kaufbeuren und dem Unterallgäu, nun auch ab morgen das Oberallgäu und die Stadt Kempten als regionaler Hotspot.
Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 564,3 und einer Intensivbettenauslastung im ILS-Bereich von 86,6%, gelten ab morgen die Regelungen der roten Krankenhausampel. Das beduetet, dass wieder FFP2-Maskenpflicht gilt. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem sechzehnten Lebensjahr müssen nur eine medizinische Maske tragen. Besondere Regeln gelten in der Schule, so muss in der Gundschule eine Stoffmaske und den weiterführenden Schuelen eine medizinische Makse getragen werden.
Bei Einrichtungen und Veranstaltungen, wo bisher eine 3G-Regel galt, dürfen nur noch Personen mit einem 2G -Nachweis teilnehmen, also nur Geimpfte und Genesene. In Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten und für alle Mitarbeiter, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben gilt die 3G-Regel.
Für die Gastronomie, für Beherbergungsunternehmen und für Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe nicht vermieden werden kann und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gilt die 3G-plus-Regelung, also geimpft,genesen und Personen mit PCR-Test. Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt ebenfalls 2G.
Geschrieben von: Redaktion