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Die IHK Schwaben kritisiert den Referentenentwurf zum sogenannten Lieferkettengesetz, der vom Kabinett heute verabschiedet worden ist. „Anstatt einer praxisgerechten und europäischen Lösung hat sich die Bundesregierung für ein neues nationales Bürokratiekonstrukt entschieden, das auch den Mittelstand belastet“, sagt IHK-Präsident Dr. Andreas Kopton.
Nachdem die EU-Kommission ebenfalls ein sogenanntes Lieferkettengesetz vorbereitet, hatte IHK-Präsident Dr. Andreas Kopton einen gemeinschaftlichen Ansatz erwartet. „Hier hat die Bundespolitik die Chance vergeben, von Anfang an eine gesamteuropäische Lösung zu finden. Stattdessen gibt es einen nationalen Alleingang, der deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt.“
Die menschenrechtliche Verantwortung der Wirtschaft steht für Kopton außer Frage, das hat auch die Vollversammlung der IHK Schwaben bestätigt. „Wir als Unternehmer leisten gerne unseren Beitrag. Damit jedoch Staaten weltweit ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte nachkommen, ist an erster Stelle die politische Ebene gefordert.“
Die neuen Sorgfaltspflichten stellen erhebliche Belastungen für betroffene Unternehmen dar: „Das Gesetz schafft nicht nur für die großen Unternehmen einen Mehraufwand, sondern auch für die Zulieferer, an die die Berichtspflichten weitergegeben werden. Damit trifft das Gesetz auch den Mittelstand“, betont IHK-Präsident Kopton. „Gerade in der Corona-Krise kommt das zur Unzeit und widerspricht dem von der Bundesregierung zugesicherten Belastungsmoratorium.“
Die Vollversammlung der IHK Schwaben hatte sich im Juli 2020 gegen das damalige Eckpunktepapier zum Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen und stattdessen eine praxisgerechte und kooperative Lösung gefordert.
Geschrieben von: Redaktion