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Seit dem 11. Oktober sind die kostenlosen Bürgertests Geschichte. Lediglich Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere und Kinder unter 12 Jahren und alle, die als Kontaktpersonen zählen und vom Gesundheitsamt zum PCR-Test geschickt werden, können sich noch kostenlos testen lassen. AllgäuHIT hat recherchiert, wo sich Ungeimpfte im Allgäu testen lassen können und was die Tests kosten.
Wer seit dem 11. Oktober eine Einrichtung besuchen möchte, in der die 3G-Regel gilt und sich trotz Impfempfehlung gegen eine Impfung entschieden hat muss für den benötigten Test selbst zahlen – außer er gehört der Gruppe der Schwangeren an, ist unter 12 Jahre alt (hier gilt eine Übergangsregelung bis 31. Dezember) oder kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden. Sprich: Ein Besuch beim Friseur, im Fitnessstudio, im Schwimmbad oder im Restaurant wird für Ungeimpfte nun teuer. Besonders teuer werden Disco- oder Clubbesuche für Ungeimpfte, da hier "3G plus" gilt, also ein PCR-Test benötigt wird.
In den kommunalen Testzentren in allen Allgäuer Regionen können sich nur noch die oben angesprochenen Ausnahmegruppen testen lassen. Hier werden kostenlose Tests zwar weiterhin angeboten – aber nur noch für einen ganz eng begrenzten Personenkreis. Hierzu zählen beispielsweise Personen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können sowie Schwangere und Kinder, die zum Zeitpunkt der Testung das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Studierende werden noch bis zum 30. November kostenlos getestet, Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zum 31. Dezember. Zudem besteht das kostenfreie Angebot auch für Beschäftigte sowie Besucher von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sofern die jeweilige Einrichtung selbst keine Tests anbietet. Die Zugehörigkeit zu einer Ausnahmegruppe muss nachgewiesen werden. Kostenlose Testungen gibt es auch weiterhin für Personen, die vom Gesundheitsamt zur Testung aufgefordert wurden, wie etwa Kontaktpersonen oder Personen, die PCR-Bestätigungstestungen durchführen lassen müssen.
Die für alle anderen Personengruppen ab 11. Oktober kostenpflichtigen Tests können in den Testzentren nicht angeboten und durchgeführt werden, also weder kostenpflichtige Schnelltests noch kostenpflichtige PCR-Tests. Die kostenpflichtigen Tests können aber in Apotheken, die Testungen anbieten, und in den privaten Testzentren durchgeführt werden.
Was kosten die Tests?
Was die einzelnen Anbieter für die Tests verlangen, ist ihnen überlassen – hier regelt quasi der Markt den Preis.
Geschrieben von: Redaktion