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Panorama

Das ändert sich ab Oktober – Gesetze und Neuerungen

today1. Oktober 2021

Hintergrund
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Ende der kostenlosen Tests, härtere Strafen für Stalker, Einführung der elektronischen Krankschreibung – ab dem 1. Oktober 2021 gibt es wieder einige gesetzliche Änderungen.

Eine der am meisten diskutierten Änderungen ist das Ende der kostenlosen Tests für Nicht-Geimpfte ab dem 11. Oktober. Dies gilt für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. Wer ab diesem Tag eine Einrichtung besuchen möchte, in der die 3G-Regeln gelten und sich trotz Empfehlung der Impfung gegen eine Impfung entschieden hat, muss den erforderlichen Corona-Test aus eigener Tasche bezahlen. Dies gilt etwa bei einem Besuch im Restaurant, im Fitnessstudio oder in einem Schwimmbad, aber auch bei zahlreichen Dienstleistern wie beispielsweise Friseuren.

Ab dem 1. Oktober entfällt der „gelbe Schein“, mit dem Ärzte in der Regel Angestellte für arbeitsunfähig erklären. Er wird ersetzt durch die „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“. Der Arzt kann die Krankschreibung stattdessen elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Es gilt jedoch eine Übergangsregelung – Arztpraxen, die noch nicht mit der nötigen Technik ausgestattet sind, können noch bis 31. Dezember die Krankschreibung auf die herkömmliche Art und Weise ausstellen. Elektronisch ausgestellte Rezepte wird es ab Januar 2022 geben.

Opfer von Stalking, Cyberstalking und Rachepornos sollen es ab dem 1. Oktober leichter haben, sich zu schützen. Stalker und ähnlich veranlagte Kriminelle werden nun mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Auch die Installation von Software und Apps zur Überwachung der Opfer ist nun verboten.

Ab dem 1. Oktober werden zudem Inkassogebühren günstiger. Bei kleineren Forderungen wurde die Höhe der Einziehungskosten gesetzlich gesenkt und gedeckelt. Bei Kleinstschulden bis 50 Euro dürfen nur noch Gebühren in Höhe von 18 Euro verlangt werden, bei bis zu 500 Euro 30 statt bisher 60 Euro.

Weiter tritt am 1. Oktober der erste Teil des neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Strom- und Gasverträge dürfen nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden. Kunden müssen zusätzlich schriftlich bestätigen, den Vertrag abgeschlossen zu haben. Außerdem dürfen die Kunden künftig beispielsweise bei Ausfällen von Flügen auf die Rückerstattung des Geldes bestehen, sie müssen sich nicht mehr mit Gutscheinen zufrieden geben.

Ab dem 1. Oktober müssen Tankstellen mit mehr als sechs „Mehrproduktsäulen“ über die Kosten aufklären – dabei soll offen gelegt werden, welche Kosten die angebotenen Treibstoffe auf 100 Kilometern verursachen. Zu den Treibstoffen und Energieträgern gehören neben Diesel, Strom und Benzin auch Wasserstoff und Erdgas.

Am 5. Oktober erscheint mit Windows 11 das neue Betriebssystem von Microsoft. Neu ist außer der Nutzeroberfläche auch das Programm Office 2021 – dieses kann ohne Abo gegen eine einmalige Gebühr erworben werden.

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Geschrieben von: Redaktion

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