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Vereinsleben

Bundestag ermöglicht Vereinen digitale Mitgliederversammlungen

today9. Februar 2023 1

Hintergrund
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Während der Corona-Pandemie konnten Vereine ihre Mitgliederversammlungen auch digital durchführen. Der Bundestag will heute eine Gesetzesänderung beschließen, nach der Vereine künftig per Vorstandsbeschluss hybride Mitgliederversammlungen ermöglichen können.

Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht beschließen. Dazu erklärt die Allgäuer CSU-Bundestagsabgeordnete Mechthilde Wittmann: „Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Die Union hat dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Regierungskoalition endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat. Bisher hat die Ampel die Vereine im Regen stehen lassen. Vorstände wissen am besten, ob eine Mitgliederversammlung im eigenen Verein in Präsenz, hybrid oder digital durchgeführt werden sollte. Während die Union rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlauben wollte, fordert die Koalition einen vorherigen Mitgliederbeschluss. Die Koalition macht es an dieser Stelle zwar unnötig kompliziert. Alles in allem setzen wir mit unserer Beharrlichkeit aber eine echte Vereinfachung für die Vereinsarbeit durch. Hybride und digitale Versammlungen werden als Alternative zum Treffen in Präsenz für unsere Vereine wieder möglich."

Hintergrund:

Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss. 

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Geschrieben von: Redaktion

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