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Panorama

Krankenhausampel statt Inzidenz in Bayern – FFP2-Maske fällt

today31. August 2021 24

Hintergrund
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Neue Corona-Regeln in Bayern: Wegfall der Inzidenz als maßgeblicher Faktor, stattdessen eine Krankenhausampel, OP-Masken statt FFP2-Masken, Wiedereröffnung von Klubs und Diskotheken ab 1. Oktober: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erläuterte heute die neue Vorgehensweise der Staatsregierung bei der Bekämpfung der Pandemie.

In Bayern wird ein „neues Kapitel“ im Kampf gegen die Corona-Pandemie aufgeschlagen, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der heutigen Pressekonferenz. Im Freistaat soll künftig nicht mehr die Inzidenz der maßgebliche Faktor für Corona-Einschränkungen gelten, stattdessen sollen die Belegung der Intensivbetten und die Hospitalisierung von Covid-Patienten Einfluss auf die sogenannte „Krankenhausampel“ haben.

Die Corona-Zahlen steigen maßgeblich durch Reiserückkehrer, so der Ministerpräsident. Dies war im vergangenen Jahr auch schon der Fall, allerdings stelle sich die Situation anders dar. „Die 4. Welle ist eine Pandemie der Ungeimpften und der Jüngeren“, so Söder. Das Ziel sei es von Anfang an gewesen, Leben zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Die höchste Inzidenz ist derzeit bei den 15- bis 39-Jährigen zu finden, die Gruppe der besonders gefährdeten Über-80-Jährigen ist kaum betroffen. Da in dieser Situation wesentlich weniger schwer Erkrankte zu erwarten sind kann die Strategie umgestellt werden, so Söder. Bayern will künftig mit einer „Balance aus Sicherheit und Eigenverantwortung“ arbeiten. Mehr als 60 Prozent der Menschen sind voll geimpft, man brauche nun noch eine „Firewall für die Sicherheit“.

Die Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens in Bayern werden künftig nicht mehr von den Inzidenzwerten abhängig gemacht.

Grundsätzlich ist das 3G-Prinzip mit Freiheiten für Genesene, Geimpfte und Getestete die Basis der Öffnungen. Mit der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab 2. September gilt, entfallen die inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich die Anwendung von 3G ab einer Inzidenz von 35 bleibt bestehen. 

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt in der niedrigsten Ampelstufe, sie wird durch eine OP-Maskenpflicht ersetzt.

Es wird eine Krankenhausampel eingeführt, nach der sich die Maßnahmen richten. Die Krankenhausampel soll die Belastung des Gesundheitssystems aufzeigen.

  • Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten – auf Normalstation und auf Intensivstation. Sobald dieser Punkt erreicht ist, werden weitergehende Maßnahmen beschlossen, etwa eine Anhebung des Maskenstandards auf FFP2, Kontaktbeschränkungen, oder ähnliches.
  • Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Künftig wird es keine Kontaktbeschränkungen mehr geben. Auch einen erneuten Lockdown schließt Markus Söder aus. Die 3G-Regelung gilt für sämtliche Veranstaltungen im Inneren außer im privaten Bereich. Im Außenbereich gilt 3G erst ab einer Personenzahl von 1000. Im Handel und im ÖPNV gilt weiter die Maskenpflicht.

In gastronomischen Betrieben gilt auch 3G, in Gaststätten ist weiter bis an den Sitzplatz eine Maske zu tragen. Weiter entfällt die coronabedingte Sperrstunde. Bars und Diskotheken dürfen ab dem 1. Oktober wieder öffnen, hier gilt dann auch 3G, allerdings mit PCR-Test.

Grundsätzlich, so Söder, sind alle Veranstaltungen wieder möglich mit Hygienekonzept. Ab 1000 Teilnehmenden muss das Hygienekonzept dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Im Handel entfällt die maximale Personenanzahl pro Quadratmeter.

Schulen und Kindergärten

Bayern will die Schulen offen halten und Präsenzunterricht ermöglichen. Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 werden ersatzlos gestrichen. Zu Beginn des Schuljahres wird für einige Wochen wieder eine Maskenpflicht gelten. Getestet werden soll künftig dreimal die Woche, an den Grundschulen mit einem sogenannten PCR-Lolli-Test.

Die Quarantäneregelungen an Schulen werden vereinfacht. Sie ist dann auf die Schülerinnen und Schüler einzugrenzen, die unmittelbaren und ungeschützten engen Kontakt zum erkrankten Schüler hatten, und kann bei negativem PCR-Test nach fünf Tagen auch schnell wieder enden. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall. Beim korrekten Einsatz von Luftreinigungsgeräten kann es auf eine Quarantäne der anderen Schüler sogar vollständig verzichten. Bei den übrigen Schülerinnen und Schülern der Klasse können für eine gewisse Zeit tägliche Testungen durchgeführt werden.

Ebenso soll in den Kindertagesstätten agiert werden: kein eingeschränkter Regelbetrieb ab Inzidenz 100, auch bei der Quarantäne wird vergleichbar mit Schulen gehandelt. 

Die Tests bleiben für Kinder, Schülerinnen und Schüler kostenlos, ebenso die Tests für Studierende an den Hochschulen.

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Geschrieben von: Redaktion

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