AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Politik

B12-Ausbau: Landrätin macht sich für geringere Breite stark

today1. August 2022 26

Hintergrund
share close
AD

Der vierspurige Ausbau der B 12 zwischen Kempten und Buchloe ist nach Meinung der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller ein Meilenstein für den Wirtschaftsstandort Allgäu. „Die B12 hat erhebliche Bedeutung für das gesamte Allgäu“, so die Oberallgäuer Kreischefin.

Dass der Ausbau der B12 dringend notwendig ist, ist für die Landrätin unstrittig. Ob die Trasse jedoch zwingend 28 Meter breit sein muss – daran hat  die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller erhebliche Zweifel und fordert eine Lockerung der Regelungen des Bundes.

Nach wie vor kritisch sieht Baier-Müller jedoch die Dimension des geplanten Allgäu-Schnellwegs: „Schon früh habe ich den autobahnähnlichen Querschnitt von 28 Metern Breite in Frage gestellt.“ Zu viele landwirtschaftliche und ökologische Flächen würden damit versiegelt. „Eine gut ausgebaute vierspurige B12 mit Erhöhung der Geschwindigkeit auf 120 km/h ähnlich wie die B19 ist völlig ausreichend und angemessen. Ökologie, Landwirtschaft, Standortsicherung und Sicherheit miteinander zu verbinden darf keine Worthülse mehr sein.“ Nicht nur vor Ort, auch bei großen Projekten wie Bundesstraßen-Ausbauten müsse neu abgewogen werden, denn Flächen würden mehr und mehr knapp.

Baier-Müller hat sich deshalb schon zu Beginn des Jahres an Dr. Volker Wissing gewandt. Sie habe sich beim Bundesverkehrsminister dafür stark gemacht, durch eine Ausnahme von den Richtlinien für überregionale Straßen einen geringeren Regelquerschnitt zu realisieren. „Ich habe klar gemacht: Nicht die Richtlinien dürfen uns die Planung diktieren. Das, was konkret erforderlich, geboten und richtig ist, muss Einfluss in Regelwerke und Planungen finden. Wir müssen im Zweifel ein Korrektiv der Bürokratie sein. In den Regierungen und Parlamenten genauso wie vor Ort und als Region. Die Verkehrszahlen auf der B12 machen keine Autobahn erforderlich.“

Am Beispiel der B 19 von Kempten nach Oberdorf zeige sich, dass auch Straßen mit einem geringeren Regelquerschnitt das prognostizierte Verkehrsaufkommen der B12 (ca. 22.000 Kfz/24h) bewältigen können. Bis Sonthofen ist die B 19 mit einem reduzierten Querschnitt ohne Standstreifen ausgebaut, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 120 km/h beschränkt. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von circa 25.000 Kfz/24h (Straßenverkehrszählung 2019) wird von der B19 ohne Weiteres aufgenommen. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h finde bei einer Bundesstraße breite Akzeptanz.

Eine Antwort des Verkehrsministeriums steht laut Baier-Müller bis heute aus.

Ihr sei bewusst, dass die Planung in manchen Teilabschnitten schon fortgeschritten sei. Zwar könne eine Umplanung zunächst Verzögerungen bedeuten – doch beim Grunderwerb und mit Blick auf mögliche Klageverfahren könne sie sich auch positiv auswirken. Im Sinne einer nachhaltigen Planung, die den Eingriff in landschaftliche und landwirtschaftliche Flächen deutlich reduziere, müsse man deshalb nochmals offen diskutieren.

„Die bayerische Landesregierung hat den Juli 2022 zum Monat des Flächensparens erklärt. Zurecht: Heute geht es mehr denn je um eine sparsame Inanspruchnahme von Flächen“, so Baier-Müller.

Ein zentrales Thema muss dabei laut Baier-Müller auch sein, die erforderliche Neuversiegelung beim B12-Ausbau mit einer nachhaltigen Energieerzeugung zu kombinieren. In ihrem Schreiben an Wissing, das auch an Umweltministerin Lemke und Klimaminister Habeck ging, habe sie dieses Thema eingefordert. „Die Lage der B 12 ist für eine Photovoltaiknutzung – egal ob als Lärmschutzwalle, Überdachungen oder auf sonstige Weise – aufgrund der starken Sonneneinstrahlung hervorragend geeignet. Die B 12 bietet sich hier als Modellprojekt an.“

AD

Geschrieben von: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%