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In den letzten Wochen wurden der Polizei Füssen vermehrt Anzeigen in Bezug auf Kleinanzeigenportalen mit einer scheinbar neuen Vorgehensweise gemeldet. Angebliche Kaufinteressenten bekunden hierbei hohes Interesse an Produkten, welche von den Verkäufern in Kleinanzeigenportalen eingestellt werden.
Sie geben vor, dieses nicht für sich selbst kaufen, sondern einem Verwandten oder Bekannten schenken zu wollen und die Bezahlung hierfür zu übernehmen. Da der angebliche Käufer sich im Ausland befindet, bittet er um die Zusendung der Ware an eine andere Person in Deutschland. Daraufhin wird der Verkäufer gebeten, als besondere Überraschung noch Guthabenkarten beizulegen, deren Wert der Käufer dann zusätzlich zum Kaufpreis überweisen werde. Im Anschluss wird der Verkäufer geschickt gelenkt, um dem Betrüger die Codes der Gutscheinkarten zu übermitteln. Sobald der Betrüger die Codes übermittelt hat bricht in der Regel der Kontakt ab. Die versprochene Überweisung findet nicht statt. Dem Geschädigten entsteht dadurch ein Schaden von mehreren hundert Euro.
Die Polizei rät davon ab, Codes von Gutscheinkarten, Geschenkgutscheinen, Vouchers, etc. an Unbekannte zu versenden. Durch die Vorgehensweise der Täter, die in der Regel aus dem Ausland agieren, wird die Ermittlungsarbeit erheblich erschwert. In diesem Zusammenhang nutzen die Täter als Identifikationsnachweis häufig Bilddateien von Ausweispapieren, die jedoch entweder von anderen (unbeteiligten) Person stammen, gefälscht oder gestohlen sind. Die Polizei rät zudem, nach Möglichkeit Plattformen wie Kleinanzeigenportale nur zu dem Zweck zu nutzen, für den diese auch gedacht sind und auch die AGB und die Sicherheitshinweise zu befolgen, um sich selbst davon zu schützen, Opfer von Kriminellen zu werden.
Geschrieben von: Redaktion