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Polizei

„CEO-Fraud“ verursachte 2022 im Allgäu 70.000 Euro Schaden

today19. August 2022 2

Hintergrund
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Ein Ostallgäuer Unternehmer geriet Anfang August in den Fokus von Betrügern. Überweisungen in Höhe von 50.000 Euro konnten gerade noch rückgängig gemacht werden.

Bei diesem Betrugsphänomen gibt sich der Täter dabei als Chef/Geschäftsführer („CEO“- Chief Executive Officer) eines Unternehmens aus und bittet unter dieser Tarnung einen überweisungsberechtigen Mitarbeiter eines Unternehmens oder wie im aktuellen Fall die Hausbank um Überweisung eines Geldbetrages für die eigene Firma.

Im laufenden Jahr erbeuteten Betrüger mit der Masche bereits mehr als 70.000 Euro bei Firmen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.

Im vorliegenden Fall meldete sich der Täter telefonisch bei einer Bankfiliale und gab vor, Inhaber einer ortsansässigen Firma zu sein. Als Geschäftsführer würde sich der Anrufer gerade auf einer Messe befinden und müsse für einen Einkauf mehrere Überweisungen im Gesamtwert von ca. 50.000 Euro veranlassen.

Durch geschickte Gesprächsführung und Detailwissen über die Firma konnte der Betrüger Vertrauen gewinnen, schließlich wurden die Überweisungen an deutsche Konten ausgeführt, wobei gegen die Kontoinhaber jedenfalls wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt wird.

Weil die Bank im vorliegenden Fall den Betrug rechtzeitig bemerkte, entstand der Ostallgäuer Firma kein finanzieller Schaden – die Überweisungen konnten glücklicherweise noch rechtzeitig zurückgebucht werden.

Die Polizei rät Gewerbetreibenden:

Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Vermeiden Sie Telefonbanking oder legen Sie ein Passwort fest, das nur einem kleinen Personenkreis bekannt ist.
  • Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihr Personal im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
  • Sensibilisieren Sie Ihr Personal hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!

Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
  2. Verifizieren der Zahlungs-aufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
  3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten

Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle!

Die Polizei rät Bankpersonal: Legen Sie auf und wählen Sie die ihnen bekannte Telefonnummer des angeblichen Auftraggebers. Rückversichern Sie sich, ob telefonische Überweisungsaufträge tatsächlich von der Firma stammen!

Die Kripo Kaufbeuren hat unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten die Ermittlungen übernommen.

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Geschrieben von: Redaktion

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