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Sport

2G: Kinder ab 12 bei Indoor-Sport teils plötzlich außen vor

today8. November 2021 16

Hintergrund
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Die Allgäuer Sportvereine sind von der 2G-Regelung im Rahmen der neuesten Corona-Regelungen überrollt worden. Demnach gilt bei einer roten Krankenhausampel 2G-Pflicht für Indoor-Sportbetrieb – und das auch für Schüler ab 12 Jahren! Verantwortliche von Ballsportvereinen bekamen den ganzen Frust der Sportler und Eltern zu spüren.

Während die ersten Vereine bereits am Sonntag ihre Mitglieder und deren Erziehungsberechtigte informierten, sickern anderenorts die Informationen erst langsam durch. Der Wind, der den Verantwortlichen bei den Verkündigungen entgegenweht ist dabei immer der gleiche.

Alle, die ein Impfangebot wahrnehmen können, werden jetzt gleich behandelt. Heißt: Wer elf Jahre und jünger ist, darf weiter mittels der Schultestungen an Trainingseinheiten in Hallen teilnehmen. Wer 12 Jahre und älter und weder geimpft noch genesen ist, dem bleibt der Gang ins Hallentraining egal welcher Sportart verwehrt. Doch nicht nur im Sport: Ebenfalls betroffen sind sämtliche andere Freizeitbeschäftigungen, darunter auch Kinos.

Bei den 12- bis 18-Jährigen ist die Impfquote noch nicht so hoch – sie blieben bislang von härteren Maßnahmen aus der Erwachsenenwelt verschont. Doch seit Sonntag trifft die Kinder und Jugendlichen die volle Härte der Maßnahmen. Eltern, die teils selbst geimpft sind, aber ihre Kinder aufgrund der wesentlich geringeren Gefahr eines schweren Verlaufs bei einer Corona-Infektion nicht impfen lassen wollen, laufen Sturm.

Das sagt die Ständige Impfkommission (STIKO):
"Nach sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen. Daher hat die STIKO entschieden, ihre bisherige Einschätzung zu aktualisieren und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige auszusprechen. Diese Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab. Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen. Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird."

Genau der letzte Satz wird jetzt von viele Eltern eingefordert. Die große Frage: Wird nochmal nachjustiert? In der Vergangenheit wurden im Sportbereich schon häufiger entsprechende Maßnahmen verkündet und später wieder relativiert oder sogar zurückgenommen. Ob das diesmal bei den steigenden Zahlen und zahlreichen regionalen Hotspots, wie auch bei uns im Allgäu, der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.

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Geschrieben von: Redaktion

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