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Am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) hat die Bundespolizei am vergangenen Samstag erfolgreich vier Haftbefehle vollstreckt. Dabei wurden Personen wegen verschiedenster Delikte festgenommen oder nach Begleichung ihrer Justizschulden auf freien Fuß gesetzt.
Der erste Fall ereignete sich gegen Mitternacht, als Bundespolizisten ein Fahrzeug mit rumänischer Zulassung kontrollierten. Der 28-jährige rumänische Fahrer wurde überprüft und es stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II seit mehr als drei Jahren vorlag. Der Mann war wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von fast 11.500 Euro verurteilt worden. Da er die Summe nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert.
Kurz darauf wurde eine 23-jährige rumänische Staatsangehörige festgenommen, die wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Nachdem sie ihre Justizschulden in Höhe von 450 Euro beglichen hatte, durfte sie die Weiterfahrt antreten.
Am Mittag kontrollierten Bundespolizisten die Passagiere eines Fernreisebusses von Zürich nach München. Ein 35-jähriger iranischer Reisender konnte sich nur mit einem schweizerischen Aufenthaltstitel ausweisen und besaß keinen gültigen Reisepass für die Einreise. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Aufenthaltsermittlung wegen Nachstellung vorlag. Er beglich eine Geldstrafe von fast 4.000 Euro und konnte dadurch eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Trotz Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise wurde er später auf freien Fuß gesetzt, nachdem die Bundespolizei die zuständige Ausländerbehörde informiert hatte.
Schließlich wurde am Nachmittag ein 45-jähriger deutscher Fahrzeuglenker mit schweizerischer Zulassung überprüft. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg gesucht, weil er gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen hatte. Er wurde verhaftet und am nächsten Tag dem Amtsgericht Kempten vorgeführt, bevor er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
Geschrieben von: Anton Bier