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Der Corona-Inzidenzwert im Landkreis Unterallgäu liegt am Freitag bei 128,0. Diesen Wert hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) bekannt gegeben. Damit bleibt das Unterallgäu stabil über der 100er-Marke, die stärkere Beschränkungen bedeutet.
Im Wesentlichen bedeutet dies seit Mittwoch für den Landkreis Unterallgäu eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Treffen sind möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Kinder unter 14 Jahren, die zum eigenen Hausstand gehören, bleiben außer Betracht.
Im Einzelhandel ist „Click&Collect“ möglich. Buchhandlungen dürfen wie beispielsweise Baumärkte, Gartencenter und auch Friseure weiter geöffnet bleiben. Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung bleibt erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt. Museen und Kulturstätten werden wieder geschlossen.
Fahrten zum Einkaufen oder zum Besuch sind weiterhin im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich. Zu beachten sind jedoch die Zeiten der Ausgangssperre. Beispielsweise begeht ein Memminger, der um 22 Uhr in den Landkreis fährt, eine Ordnungswidrigkeit. Ein Unterallgäuer, der um 22 Uhr nach Memingen fährt, kann sich dort erlaubt aufhalten, aber erst um 5 Uhr zurück in den Landkreis. Diese Regelungen gelten, bis der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge stabil unter 100 gesunken ist. Dazu erfolgt wieder eine Bekanntmachung des Landratsamtes.
Die Regelung für Schulen und Kindertagesstätten ist davon unabhängig, für sie ergeht jeweils am Freitag jeder Woche eine eigene Bekanntmachung, welche die Regeln für die kommende Woche festlegt.
Geschrieben von: Redaktion