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Am Sonntagmorgen, den 19.11.2023, fanden Eltern ihre sechs Monate alte Tochter im Kinderbett tot auf. Ermittlungen ergaben, dass der Tod des Säuglings mutmaßlich gewaltsam eintrat. Das hat die Allgäuer Polizei heute mitgeteilt. Der Tatverdacht der Ermittler richtet sich gegen den 42-jährigen Vater des Kindes. Der hinzugerufene Notarzt vor Ort konnte nur noch den Tod des Säuglings feststellen. Nachdem die Todesursache zunächst unklar war, wurden die Polizeiinspektion Mindelheim und der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizei Memmingen hinzugezogen. Zur Klärung der Todesursache ordnete das Amtsgericht Memmingen eine Obduktion des Säuglings an. Die Obduktion ergab, dass das Kind infolge schwerer Hirnverletzungen verstorben war. Diese wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit durch äußere Gewalteinwirkung, in Form von heftigem Schütteln, verursacht.
Die weiteren Ermittlungen wurden nach Absprache mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Memmingen dem zuständigen Fachkommissariat für Kapitaldelikte der Memminger Kriminalpolizei übertragen.
Der Tatverdacht richtet sich anfangs gegen die 32-jährige Mutter und den 42-jährigen Vater. Nachdem sich im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen der dringende Tatverdacht gegen den leiblichen Vater erhärtete, erließ das Amtsgericht Memmingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags. Am 28.11.2023 verhafteten ihn Ermittler der Kriminalpolizei und führten ihn am Folgetag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Memmingen vor. Diese ordnete die Untersuchungshaft an und der 42-Jährige wurde in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht. Er äußert sich aktuell nicht zum Tatvorwurf.
Wie es genau zu den schweren Verletzungen des Kindes kam und inwiefern beide Elternteile beteiligt waren, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei. Hierzu werden auch Experten der Rechtsmedizin mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt.
Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Todesursache wurde auch das Kreisjugendamt Mindelheim in die weiteren Maßnahmen eingebunden. In enger Zusammenarbeit von Jugendamt und Kriminalpolizei wurde unverzüglich ein weiteres Kind der beschuldigten Eltern in staatliche Obhut genommen. Auch wenn aktuell keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mädchen im Kleinkindalter misshandelt oder vernachlässigt wurde, veranlasste das Jugendamt vorsorglich, dass das Kind bis auf weiteres in einer Pflegefamilie betreut wird. (KPI Memmingen / StA Memmingen)
Geschrieben von: Redaktion