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Wer wusste wieviel rund um den Umweltskandal im Rappenalptal im Süden des Allgäus? Was war besprochen worden, was genehmigt? Nach und nach kommen immer mehr Einzelheiten ans Licht. Ein Satz in einem Aktenvermerk ist besonders brisant.
Die bayerische Staatsregierung fordert die "lückenlose Aufklärung" des Umweltskandals im Rappenalptal in Oberstdorf, das Verwaltungsgericht hat vergangene Woche einen Eilantrag der Alpgenossenschaft gegen Anordnungen des Landratsamt abgelehnt, mit der Begründung, ein Aktenvermerk könne nicht als Baugenehmigung missverstanden werden.
Fakt ist: Nach dem Schlagwetter am 18. August fand am 30. August eine Vor-Ort-Begehung statt. Ein Vertreter des Landratsamtes hat bei diesem Termin mit einem Vertreter der Alpgenossenschaft besprochen, was nach dem Schlagwetterereignis getan werden kann, um den Rappenalpbach wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Das Unwetter hatte Unmengen an Kies und Steinen in den Bach gespült und hohe Kiesablagerungen geschaffen.
Bei dieser Besprechung soll laut Angaben des Landratsamtes über punktuelle Maßnahmen zur Gewässerpflege gesprochen worden sein. Maßnahmen zur Gewässerpflege bzw. zum Gewässerunterhalt dienen dem Zweck, das Gewässer in seiner ursprünglichen Form zur erhalten und bedürfen keiner Genehmigung, sondern lediglich einer Besprechung.
Ganz im Gegensatz dazu sind Maßnahmen zum Gewässerausbau – und genau solche sind im Rappenalptal vorgenommen worden – genehmigungspflichtig, die Anträge füllen normalerweise mehrere Ordner, da das Tal in einem besonderen Naturschutzgebiet liegt.
Aktenvermerk nach Vor-Ort-Begehung
Über die Besprechung wurde im Nachhinein ein Aktenvermerk angefertigt und der Alpgenossenschaft übersandt. Dort sind die Inhalte der Besprechung nochmals aufgelistet. Der Aktenvermerk liegt AllgäuHIT vor.
Weiter wurde bei der Besprechung ausgemacht, dass spätestens zwei Tage nach Beginn der Arbeiten Fotos ans Landratsamt gesendet werden. Dies ist nicht geschehen, die Alpgenossenschaft schickte erst nach längerer Zeit Fotos, auf denen drastische Ausbaumaßnahmen zu sehen sind. Das Landratsamt erwirkte daraufhin einen sofortigen Baustopp, dem die Alpgenossenschaft nicht nachkam, auch als 19 Tage später Vertreter des Landratsamtes zu einem Besichtigungstermin kamen, wurde noch gebaggert – und zwar an einem Hubschrauberlandeplatz, der definitiv nicht genehmigt war. Ein Vorsitzender der Alpgenossenschaft hat zudem laut Landratsamt bei diesem Termin zugegeben, dass die Arbeiten in diesem Umfang nicht abgestimmt waren.
Was ist der Inhalt des Aktenvermerks?
Der Aktenvermerk über die Besprechung im August liegt AllgäuHIT vor.
Dort heißt es:
"Bei den letzten starken Niederschlagsereignissen und vor allem beim Schlagwetter am 19.08.22 wurde viel Kies entlang der Ufer auf die Weideflächen der Alpen Taufersberg und Rappenalp gespült. Ufer erodierten und brachen ab.
Es ist geplant mit einem Bagger das Flussbett so zu modellieren, dass es in der Mitte tiefer wird und das Wasser abführt und zu den seitlichen Böschungen ansteigt. Es soll etwa ein Trapezprofil hergestellt werden, wohlwissend, dass sich das Geschiebe mit der Zeit wieder umverteilen wird.
Nach der heutigen Ortseinsicht mit XXX sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen:
Naturschutzfachlich ist die Maßnahme wünschenswert, da hochwertiges Grünland rechts und links des Bachbettes wiederhergestellt wird.
Die teilweise Meter hoch überschütteten Flächen entlang des Bachbetts, sowie die Bereiche um die Querriegel vor der Brücke nahe Eselweg dürfen geräumt werden. Der Kies kann innerhalb des aktuellen Bachbettes so modelliert werden, dass ein tieferes Gerinne in der Mitte entsteht und die Böschungen maximal im Verhältnis 1:1 ansteigen.
Um der Erosion der Ufer gegenzusteuern dürfen die Uferränder mit Rauhbäumen gesichert werden. Auf den Kies hinterfüllten Rauhbäumen wird Oberboden aufgebracht und per Mahtgutübertragung wieder begrünt. Der Bach soll wieder in ein schmaleres Bett gebracht werden, welches durch erhöhte Fließgeschwindigkeit auch mehr Kies abtransportiert. Da die gesamte Strecke zu lang ist, werden nur an den meist beanspruchten Stellen Rauhbäume verbaut. An der Böschungsoberkante kann, um Material unterzubringen, ein maximal ein Meter hoher, sanft modellierter Wall aufgeschüttet werden. Dieser wird begrünt.
Beim Einschlag der Bäume im Wald ist darauf zu achten, keine Bäume mit Höhlen von Spechten oder Fledermäusen bzw anderen Habitatstrukturen zu fällen.
Die Baggerarbeiten beginnen frühestens diesen Freitag.
Es wurde vereinbart, am ersten oder zweiten Tag der Baggerarbeiten Fotos des modellierten Bachbettes an XXX zu senden."
Soweit der Inhalt des Aktenvermerks. Man beachte den Satz "Der Bach soll wieder in ein schmaleres Bett gebracht werden, welches durch erhöhte Fließgeschwindigkeit auch mehr Kies abtransportiert." Sprich – der Bach soll kanalisiert werden. Was auch geschehen ist. Eine Kanalisation ist aber eben keine Gewässerpflegemaßnahme, sondern ein Gewässerausbau. Dieser bedürfte einer umfassenden Prüfung, eines Bauantrags, einer Genehmigung.
Geschrieben von: Redaktion