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Im Februar hatte der parteilose Kreisrat Peter Rist aus Missen-Wilhams an Landrätin Indra Baier-Müller einen Antrag zur Beratung und Umsetzung eines, wie er es nennt, "Verantwortungsvollen Gesundheitsschutzes für die Oberallgäuer Bevölkerung" gestellt. Wie das Landratsamt Oberallgäu nun mitteilt, wird der Antrag aus mehreren Gründen nicht im Kreistag behandelt. Unter anderem hat der Landkreis auf die von Rist geforderten, immens teuren, Maßnahmen keinerlei Einfluss.
Wenn am Freitag der oberallgäuer Kreistag tagt, wird ein Antrag zur Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie nicht auf der Tagesordnung stehen – aus zwei Gründen.
Der parteilose Kreisrat Peter Rist aus Missen-Wilhams hatte am 7. Februar dieses Jahres den Antrag mit der Überschrift „Verantwortungsvoller Gesundheitsschutz für die Oberallgäuer Bevölkerung“ eingereicht. Der Landkreis ist für die Inhalte des Antrages gar nicht zuständig bzw. befugt, hier etwas anderes zu beschließen. Der Antrag betrifft jedoch in weiten Teilen die Tätigkeit des Landratsamts als gesetzesvollziehende Staatsbehörde. Diese Aufgaben sind der Beschlussfassung des Kreisrats nach Maßgabe der Geschäftsordnung und von Gesetzes wegen entzogen.
Rist bemängelt unter anderem die in seinen Augen "experimentellen" Impfungen gegen das Coronavirus, auch andere Maßnahmen sind ihm ein Dorn im Auge.
Unabhängig davon fordert der Kreisrat in seinem Antrag 1.750.000 Euro für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ohne konkrete Vorschläge zur Deckung der geforderten Summen zu unterbreiten. Das aber ist durch die Geschäftsordnung des Kreistags gefordert; insoweit ist der Antrag unvollständig und aus formalen Gründen auch nicht in Auszügen zu behandeln.
Geschrieben von: Redaktion