Neugeborenes vor Krankenhaus in Immenstadt im Allgäu aufgefunden
Ein neugeborener Junge wurde am Dienstag frühmorgens vor der Notaufnahme des Klinikums Immenstadt gefunden. Dem Baby geht es gesundheitlich gut.
Gegen 6:30 Uhr wurde am Morgen des 6. Dezember ein neugeborener Junge vor der Notaufnahme des Klinikums Immenstadt gefunden, bestätigt eine Mitarbeiterin des Krankenhauses Immenstadt gegenüber AllgäuHIT. Wie die Pressesprecherin des Klinikverbundes Allgäu, Kirsten Boos, gegenüber AllgäuHIT erläutert, wurde der kleine Junge, der zu diesem Zeitpunkt etwa 30 Minuten alt war, von einer Mitarbeiterin des Krankenhauses im Windfang der Notaufnahme gefunden. Er war in Handtücher gewickelt.
Nachdem das Baby kurz im Krankenhaus Immenstadt untersucht wurde, wurde es in die Kinderklinik nach Kempten gebracht. Es geht dem kleinen Jungen gut, wie die Sprecherin erklärt.
Über die Eltern des Neugeborenen ist aktuell nichts bekannt. Die Kriminalpolizei ermittelt nun die näheren Umstände unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Kempten.
Wie geht die Polizei nun vor?
Wie Isabell Schreck von der Pressestelle des Polizeipräsidums Schwaben Süd-West, erläutert, versucht die Polizei bei Findelkindern unter anderem Kleidung, Gegenstände oder, wie im Fall des kleinen Nikolaus-Babies in Immenstadt, die Handtücher, die an oder bei ihm lagen. Dadurch könnten sich Hinweise auf die Mutter oder Familie des Neugeborenen finden. Auch suchen Beamte die Umgebung der Fundstelle ab. Möglich ist auch, dass sich eine Mutter in ein anderes Krankenhaus begibt, weil sie durch die Geburt Verletzungen erlitten hat.
Juristische Konsequenzen
Nach § 221 "Aussetzung" des Strafgesetzbuches kann, "wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt", mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wer dies seinem eigenen Kind antut, kann nach Absatz 2 §221 mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Wie das Jugendamt in solchen Fällen vorgeht
In erster Linie ist die Polizei zu informieren. Diese übernimmt die Ermittlungsarbeit, ermöglicht die gesundheitliche Abklärung und informiert die notwendigen Stellen. Dabei kann es sich um das Jugendamt aber auch das Familiengericht direkt handeln, um einen Vormund zu bestellen.
Die Unterbringung kann anschließend im Rahmen der Inobhutnahme in einer stationären Einrichtung oder in einer (Bereitschafts-) Pflegefamilie erfolgen, die dafür vom Jugendamt ausgebildet sind.
Weitere Informationen folgen.
Stand: 6.12.22, 16:39 Uhr
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