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Wegen Tierquälerei stehen am Dienstag drei Landwirte aus dem nördlichen Oberallgäu vor dem Kemptener Landgericht. Ihnen wird vorgeworfen, in ihrem Milchviehbetrieb in Dietmannsried mehrere Vergehen gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung begangen zu haben.
Im Milchviehbetrieb der drei Angeklagten in Dietmannsried waren in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 587 Rinder in den Stallungen untergebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, dass sie kranke und behandlungsbedürftige Rinder nicht in eine geeignete Krankenbucht mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage abgesondert haben und sie zudem nicht unverzüglich und konsequent durch einen Tierarzt behandeln ließen. Auch hätten die drei diejenigen Tiere, bei denen keine Aussicht auf Heilung bestand und die unnötig leiden mussten, nicht von ihren Leiden erlöst. Die Rinder hätten deshalb „länger andauernde, erhebliche Schmerzen und Leiden“ erleiden müssen, dies sei von den Angeklagten erkannt und billigend in Kauf genommen worden. Selbst ein Laie hätte das Leid der Tiere erkennen können.
„Den Angeschuldigten erschienen die Schmerzen und Leiden der Rinder schlicht als das gegenüber dem zeitlichen und finanziellen Aufwand einer konsequenten Behandlung geringere Übel“, heißt es in der Anklageschrift. Von Seiten des Landratsamtes sind zwischen Dezember 2019 und März 2020 insgesamt 14 Tierschutz-Kontrollen auf dem Anwesen durchgeführt worden. Das Veterinäramt habe die Angeklagten nach jedem Besuch auf die Zustände hingewiesen und sie aufgefordert, zu handeln. Die Rinder hatten unter anderem an Geschwüren, Muskeldegeneration, Hautkrankheiten, Schwellungen und Deformationen gelitten. Einige waren behandelt worden, aber schlecht gepflegt.
Betroffen waren insgesamt 44 Rinder. Ihr Zustand wurde durch das Veterinäramt mehrfach angemahnt. 32 der Tiere mussten schlussendlich eingeschläfert werden.
Die Angeklagten müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Geschrieben von: Redaktion