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Polizei

Lindauer Bundespolizei nimmt untergetauchten Asylbewerber fest

today17. November 2022

Hintergrund
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Am Dienstagmorgen hat die Bundespolizei in einem Zug aus Zürich einen per Haftbefehl gesuchten Senegalesen festgenommen. Gegen den Gesuchten lagen noch drei weitere Fahndungsnotierungen vor. Der Migrant, der versuchte hatte, unerlaubt mit dem Zug einzureisen, ist den deutschen Behörden mit 14 unterschiedlichen Personalien bekannt.

Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte den senegalesischen Staatsangehörigen in einem Eurocity-Zug aus Zürich. Zur Überprüfung legte der 40-Jährige zunächst eine Kopie seiner abgelaufenen deutschen Duldung vor. Erst auf mehrmalige Nachfrage hin händigte der Mann seinen gültigen senegalesischen Reisepass aus. Einen Aufenthaltstitel blieb der Zugreisende den Beamten jedoch schuldig.

Die Bundespolizisten stellten durch die Fahndungsabfrage fest, dass der Senegalese durch die Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen unerlaubten Aufenthaltes per Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde.

Weiterhin lagen gegen den Migranten zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Leipzig sowie der zentralen Ausländerbehörde Deggendorf wegen Erschleichens von Leistungen beziehungsweise Verstoßes gegen das Asylgesetz vor.

Außerdem war der Mann durch die Schweiz schengenweit zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.

Die Beamten ermittelten, dass der Migrant in Deutschland, Österreich und der Schweiz bereits zahlreiche Asylanträge gestellt hatte, die in Folge allesamt abgelehnt worden waren. Der 40-Jährige ist den deutschen Behörden außerdem mit 14 unterschiedlichen Personalien bekannt. Der Mann war in der Vergangenheit mehrmals untergetaucht und hatte den deutschen Ausländerbehörden seinen senegalesischen Reisepass vorenthalten. 

Der Beschuldigte muss sich nun wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten. Die Bundespolizisten lieferten den Verhafteten im Anschluss an die Richtervorführung in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Im Anschluss an die Haft strebt die Bundespolizei die Zurückweisung des Senegalesen in sein Heimatland an.

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Geschrieben von: Redaktion

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