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Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen einen 37-jährigen leitenden Stadtmitarbeiter erhoben. Er soll in den Jahren 2024 und 2025 in mindestens 25 Fällen Bußgeldakten gelöscht haben, um eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Nun muss das Amtsgericht Kempten entscheiden, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Kempten hat Anklage gegen einen 37-jährigen leitenden Mitarbeiter der Stadt Kempten erhoben. Er soll in den Jahren 2024 und 2025 in mindestens 25 Fällen digitale Bußgeldakten gelöscht haben, um zu verhindern, dass Betroffene für Ordnungswidrigkeiten zur Verantwortung gezogen werden.
Dem Mann wird Rechtsbeugung in 25 Fällen vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er in leitender Position für den Innendienst der kommunalen Verkehrsüberwachung und die Bußgeldstelle zuständig.
Der Anklage zufolge soll der Angeschuldigte zunächst Bußgeldverfahren rechtswidrig eingestellt und anschließend die dazugehörigen digitalen Akten vollständig gelöscht haben. Dadurch hätten mögliche Rückfragen von Kollegen und eine Überprüfung der Verfahrenseinstellungen verhindert werden sollen.
Die Ermittlungen ergaben laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise darauf, dass der Mann für sein Vorgehen eine Gegenleistung gefordert, angeboten bekommen oder erhalten hat. Der Tatverdacht stützt sich insbesondere auf die Auswertung digitaler Spuren und auf Aussagen von Mitarbeitern der Stadt Kempten. Deren Hinweise hatten das Ermittlungsverfahren ausgelöst.
Der 37-Jährige ist bislang nicht vorbestraft. Nun muss das zuständige Schöffengericht am Amtsgericht Kempten entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet und eine Hauptverhandlung angesetzt wird. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Anklage Bußgeld Kempten Stadtmitarbeiter Verfahren