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Aktuelles

Angriff am Gymnasium Schongau: Hätte die Tat verhindert werden können?

today14. Oktober 2026

Hintergrund
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Nach dem Angriff eines 16-Jährigen auf zwei Schülerinnen am Gymnasium in Schongau steht das Vorgehen der Behörden in der Kritik. Der Jugendliche war bereits zuvor wegen der Verherrlichung von Amokläufen und möglicher Drohungen bekannt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann soll sich heute (14.10.2026) im Landtag dazu erklären, warum keine weiteren präventiven Maßnahmen ergriffen wurden.

Symbolbild Polizei; Foto: Pixabay

Nach dem Messer- und Schusswaffenangriff an einem Gymnasium in Schongau steht das Vorgehen der Behörden in der Kritik. Ein damals 16-Jähriger hatte im Juli zwei 13-jährige Schülerinnen schwer verletzt. Bereits vor der Tat war der Jugendliche wegen möglicher Drohungen und der Verherrlichung von Amokläufen polizeilich bekannt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann soll sich heute im Landtag zu den offenen Fragen erklären.

Der Angriff ereignete sich am 8. Juli gegen 12.50 Uhr am Welfen-Gymnasium in Schongau. Der ehemalige Schüler kam mit einer Pistole und zwei Messern zur Schule. Nachdem ein erster Schuss niemanden getroffen hatte und die Waffe anschließend versagte, griff er zwei Schülerinnen mit einem Messer an. Beide Mädchen wurden schwer verletzt. Lehrkräfte und Polizisten überwältigten den Angreifer. Mitschüler leisteten den Verletzten Erste Hilfe.

Behörden kannten den Jugendlichen bereits

Wie aus Antworten des bayerischen Innenministeriums auf parlamentarische Anfragen hervorgeht, war der Jugendliche bereits seit März 2025 Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Damals soll er in sozialen Medien Amokläufe verherrlicht haben. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Beamten unter anderem eine Schutzweste, mehrere Messer und eine Sturmhaube.

Im Dezember 2025 kam der Verdacht hinzu, dass der Jugendliche einem Mitschüler gegenüber eine Äußerung gemacht haben soll, die als Androhung von Straftaten gewertet werden könnte. Die Ermittler befragten ihn im Beisein seiner Erziehungsberechtigten und stimmten sich mit dem Jugendamt und der Schule ab. Der Jugendliche wurde zunächst befristet von der Schule ausgeschlossen und wechselte später die Schule. Zudem wurde eine psychiatrische Begutachtung veranlasst.

Warum gab es keine weiteren Maßnahmen?

Die Opposition im bayerischen Landtag sieht offene Fragen beim Umgang mit dem Jugendlichen. Die SPD wirft der Staatsregierung Versäumnisse vor. Aus ihrer Sicht hätte das spezielle Gefährdungsmanagement der Polizei eingeschaltet werden müssen.

Auch die Grünen wollen wissen, warum trotz der früheren Ermittlungen keine weiteren präventiven Maßnahmen ergriffen wurden und welche Ergebnisse die angeordnete psychiatrische Begutachtung brachte.

Das Innenministerium hält dagegen, dass es vor der Tat keine ausreichenden rechtlichen Voraussetzungen für Untersuchungshaft gegeben habe. Auch sei der Jugendliche nicht als Risikoperson eingestuft worden. Dafür hätten nach Einschätzung der Behörden konkrete Hinweise vorliegen müssen, dass er künftig schwerwiegende Straftaten begehen werde. Mit den damals bekannten Informationen sei diese Einschätzung nicht möglich gewesen. Die Polizei habe alle rechtlich zulässigen und tatsächlich möglichen Maßnahmen getroffen.

Herkunft der Schusswaffe weiter unklar

Auch die Beschaffung der Pistole ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur soll der Jugendliche erklärt haben, die Waffe im Darknet erworben zu haben. Die Ermittler versuchen weiterhin zu klären, woher sie genau stammt.

Zusätzlich untersuchten die Behörden ein Schreiben, das möglicherweise vom mutmaßlichen Täter stammt. Darin werden verschiedene Religionsgemeinschaften, Bevölkerungsgruppen sowie Menschen aus seinem persönlichen Umfeld beschimpft. Wegen möglicher extremistischer Hintergründe übernahm die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München den Fall.

Im Landtag soll Innenminister Joachim Herrmann heute zu den bisherigen Erkenntnissen und zum Vorgehen der Behörden Stellung nehmen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob der Angriff angesichts der bekannten Vorgeschichte hätte verhindert werden können.

Quelle: dpa

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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