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Aktuelles

Verwaltungsgericht stoppt geplanten Wolfabschuss im Oberallgäu

today29. September 2026

Hintergrund
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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den geplanten Wolfabschuss im Oberallgäu vorerst gestoppt. Das Gericht sieht Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung des Landratsamts, unter anderem weil eine konkrete Gefahr und mögliche mildere Schutzmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt worden seien. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

Symbolbild: Wolf/Foto: Pixabay

Der geplante Abschuss von Wölfen im Oberallgäu ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einem Eilantrag des Vereins Naturschutzinitiative stattgegeben und damit die vom Landratsamt Oberallgäu erlassene Allgemeinverfügung vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Mit der Allgemeinverfügung vom 22. August wollte das Landratsamt ermöglichen, dass Wölfe in 22 festgelegten Weidegebieten unter bestimmten Auflagen bejagt werden können – auch dann, wenn zuvor noch kein Nutztier gerissen worden ist. Ziel war der Schutz der Weidetierhalter in der alpinen Region.

Das Gericht äußert erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Regelung. Nach Auffassung der Kammer habe das Landratsamt nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegt, dass die Bejagung tatsächlich erforderlich sei, um ernste landwirtschaftliche oder andere wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Unter anderem fehlten belastbare Feststellungen zu wiederholten Annäherungen von Wölfen an Weidetiere, Rissen trotz geeigneter Schutzmaßnahmen oder einem verfestigten Jagdverhalten gegenüber Nutztieren.

Außerdem kritisierte das Gericht, dass mögliche mildere Maßnahmen nicht ausreichend geprüft worden seien. Dazu zählen beispielsweise elektrifizierte Nachtpferche, visuelle oder akustische Abschreckung, der Einsatz von Hirten sowie Herdenschutz- und Hütehunden oder eine Vergrämung.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist zunächst eine Eilentscheidung. Das Landratsamt Oberallgäu kann dagegen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Der geplante Wolfabschuss bleibt damit vorerst aus.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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