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Ein 48-jähriger Oberallgäuer ist am Amtsgericht Sonthofen erneut wegen des Besitzes und der Weitergabe von kinderpornografischem Material verurteilt worden. Das Schöffengericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten – diesmal ohne Bewährung.

Der Mann war bereits 2024 wegen desselben Delikts verurteilt worden und stand zum Zeitpunkt der neuen Taten noch unter Bewährung. Als Auflage hatte er unter anderem eine Psychotherapie begonnen. Während dieser Behandlung soll er Anfang 2025 erneut zweimal entsprechende Videos in Chatgruppen eines Messengers hochgeladen haben.
Auf die Aktivitäten wurden die Behörden aufmerksam, nachdem der Anbieter die Dateien aufgrund gesetzlicher Vorgaben an die zuständigen Behörden gemeldet hatte. Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nur vage. Eine mögliche Schuldunfähigkeit wurde ebenfalls geprüft. Ein Gutachter kam laut Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Intelligenzminderung vorliegt, die eine Strafmilderung oder Straffreiheit begründen würde.
Die Staatsanwaltschaft sah beim Angeklagten kein ausreichendes Problembewusstsein und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Das Schöffengericht blieb mit seinem Urteil darunter und verhängte ein Jahr und sechs Monate Haft.
Bei der Entscheidung spielte auch eine Rolle, dass der Mann bereits eine Bewährungschance erhalten hatte. Nach Einschätzung des Gerichts habe er diese nicht ausreichend genutzt. Deshalb wurde die neue Freiheitsstrafe nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Allgäuer Zeitung
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu bewährung Haftstrafe Polizei