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Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs auf der A96 bei Holzgünz hat die Polizei am Donnerstagvormittag mehrere Verstöße festgestellt.

Am Donnerstagvormittag kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Kempten (VPI) und der Autobahnpolizeistation Memmingen (APS) auf der BAB 96 den gewerblichen Güterverkehr. Hierbei wurden mehrere Verstöße geahndet.
Gegen 09:00 Uhr wurde ein serbischer Sattelzug mit dem 39-jährigen Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellten die Beamten bei der Auswertung des digitalen Kontrollgeräts fest, dass dieses durch den Fahrzeugführer nicht vorschriftsmäßig bedient wurde. Es bestand hinreichender Verdacht, dass er auch mit einer zweiten, ihm fremden Fahrerkarte, den Sattelzug führte. Diese konnte bei der Durchsuchung vor Ort auch aufgefunden und sichergestellt werden. Erkenntnisse zur Herkunft der zweiten Fahrerkarte sind Gegenstand der Ermittlungen. Er musste zur Sicherung des Strafverfahrens wegen Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten insgesamt eine Sicherheitsleistung im mittleren vierstelligen Bereich hinterlegen. Der serbische Fuhrunternehmer des Sattelzuges wird wegen Verstoßes nach dem Fahrpersonalgesetz ebenfalls angezeigt.
Bei zwei weiteren Fahrzeugen, einem rumänischen und einem tschechischen Kleintransporter, beendeten die Beamten vor Ort die Weiterfahrt. Deren Fahrer stehen im Verdacht die Abgasnachbereitung ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben. Der 32-jährige Fahrzeugführer und die 30-jährige Fahrzeugführerin mussten vor Ort jeweils eine niedere vierstellige Sicherheitsleistung hinterlegen. Ihre Fahrzeuge wurden abgeschleppt. In beiden Fällen wird wegen Verstoßes nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der Straßenverkehrszulassungsordnung ermittelt und an die zuständigen Ahndungsbehörden berichtet.
Ein 47-jähriger Sattelzugführer musste gegen 11:00 Uhr seinen Sattelzug direkt in eine Werkstatt fahren, da bei ihm in der Vergangenheit festgestellte, aber nicht behobene technische Mängel am Sattelzug vorlagen. Ihm wurde die Weiterfahrt im Güterverkehr bis zur Reparatur der Mängel untersagt. Zudem musste er ein dreistelliges Bußgeld als Sicherheitsleistung hinterlegen. (APS Memmingen / VPI Kempten)
Geschrieben von: Stefanie Eller
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