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In Kaufbeuren läuft die Umtauschpflicht für alte Führerscheine weiter. Aktuell sind Bürgerinnen und Bürger betroffen, deren Führerscheine in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Der Umtausch muss bis spätestens 19. Januar 2027 erfolgt sein.

Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins unter Punkt 4a zu finden. Die Stadt Kaufbeuren empfiehlt Betroffenen, den Pflichtumtausch möglichst zeitnah zu beantragen. Aufgrund des aktuell hohen Antragsaufkommens kann die Bearbeitung erfahrungsgemäß bis zu zehn Wochen dauern.
Termine bei der Führerscheinstelle können online vereinbart werden. Dadurch sollen lange Wartezeiten am Schalter vermieden werden.
Wer den Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, hat ab dem 19. Januar 2027 keinen gültigen Führerschein mehr. Bei einer Kontrolle in Deutschland stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet werden. Im Ausland können je nach den dort geltenden Vorschriften höhere Bußgelder und weitere Probleme bei Verkehrskontrollen drohen.
Die Stadtverwaltung weist außerdem auf eine neue Regelung für die Umschreibung ukrainischer Führerscheine hin. Bisher waren dafür eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich. Aufgrund einer Gesetzesänderung entfällt diese Prüfungspflicht künftig.
Allerdings liegen den Behörden derzeit noch keine konkreten Anweisungen vor, wie die Umschreibung künftig erfolgen soll. Die Stadt Kaufbeuren wartet deshalb noch auf entsprechende Informationen der Regierung von Schwaben. Anträge können aus diesem Grund aktuell noch nicht angenommen werden. Die Stadt bittet Betroffene um Geduld und will informieren, sobald die notwendigen Informationen vorliegen.
Online-Terminvereinbarung der Führerscheinstelle Kaufbeuren
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu bearbeitung Führerschein tausch