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Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen im Landkreis Ostallgäu können sich die Kosten für ihren Schulweg aus dem Schuljahr 2025/2026 noch bis zum 31. Oktober 2026 vom Landkreis erstatten lassen. Darauf weist das Landratsamt Ostallgäu hin.

Wichtig: Anträge, die nach dem Stichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei einer Einsendung per Post zählt das Eingangsdatum beim Landratsamt.
Wer den Schulweg im laufenden oder kommenden Schuljahr mit dem eigenen Auto zurücklegen möchte, sollte sich bereits vor der ersten Fahrt mit dem Landratsamt abstimmen. Eine Kostenerstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hintergrund ist unter anderem die Einführung des Deutschlandtickets und des ermäßigten Deutschlandtickets, die den Schulweg häufig günstiger ermöglichen.
Grundsätzlich kann die Nutzung eines privaten Fahrzeugs genehmigt werden, wenn keine geeignete öffentliche Verkehrsverbindung besteht oder wenn dadurch an mindestens drei Tagen pro Woche jeweils mehr als zwei Stunden Fahrzeit eingespart werden.
Sowohl für die Erstattung der Fahrtkosten als auch für die Genehmigung der Nutzung eines privaten Fahrzeugs ist eine Bestätigung der jeweiligen Schule erforderlich. Diese erhalten Schülerinnen und Schüler in den Schulsekretariaten, die noch bis zum Ende des Schuljahres besetzt sind.
Das seit Mai 2023 verfügbare Deutschlandticket muss genutzt werden, wenn es die günstigste Möglichkeit für den Schulweg darstellt. Erstattet werden in diesem Fall maximal die Kosten in Höhe des Deutschlandtickets.
Weitere Informationen zur Schulwegkostenfreiheit und Schülerbeförderung sowie die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner sind auf der Internetseite des Landratsamts Ostallgäu zu finden.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu fahrtkosten Kosten schülbeförderung