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Die Kriminalpolizeiinspektion Kempten ermittelt seit Februar 2025 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kempten wegen des Verdachts der illegalen Prostitution und der gewerbsmäßigen Schleusung von Ausländern. Dabei wurden in mehreren Massagesalons Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und das Prostitutionsrecht festgestellt.

Im Februar 2025 kontrollierten Polizeibeamte einen Massagesalon und trafen dort zwei chinesische Staatsbürgerinnen an, die ohne gültige Aufenthaltserlaubnis arbeiteten. Nach ihren Angaben boten sie zudem sexuelle Dienstleistungen an, ohne dass die dafür erforderlichen behördlichen Voraussetzungen vorlagen. Nach den Ermittlungen beschäftigten die Betreiber des Salons wiederholt Masseurinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel. Die Staatsanwaltschaft Kempten hat deshalb Anklage wegen gewerbsmäßiger Schleusung erhoben. Ein Urteil steht noch aus.
Bei einer weiteren Kontrolle im Mai 2026 entdeckten Einsatzkräfte in einem anderen Massagesalon drei Frauen ohne gültigen Aufenthaltstitel. Die Frauen versuchten zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen, indem sie sich hinter einer Schrankwand in einem nicht einsehbaren Raum versteckten. Gegen die Betreiberin wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Im Zuge der Ermittlungen wurde außerdem ein weiteres Bordell in Baden-Württemberg durchsucht. Die Ermittlungen dauern an.
Nach Angaben der Kriminalpolizei zeigt sich zudem ein anhaltender Trend: Immer häufiger gehen Frauen der Prostitution allein in Ferienwohnungen oder Hotelzimmern nach. Bei Kontrollen stellen die Beamten regelmäßig fest, dass einzelne Frauen weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch über gültige Ausweisdokumente verfügen. Besonders auffällig sei dabei der Anstieg von Fällen mit chinesischen Staatsangehörigen.
Trotz zahlreicher Hinweise aus der Bevölkerung und verstärkter Kontrollen sei bislang kein Rückgang der illegalen Prostitution im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeiinspektion Kempten festzustellen.
Die Polizei weist darauf hin, dass Prostitution in Deutschland grundsätzlich legal ist, allerdings nur unter den gesetzlichen Vorgaben und außerhalb von Sperrbezirken ausgeübt werden darf. Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnern können entsprechende Bereiche ausweisen.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Ermittlungen Polizei Prostitution