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Das Landratsamt Oberallgäu hat die bestehende Genehmigung zur Bejagung eines auffälligen Wolfs verlängert. Die ursprünglich bis 31. Mai 2026 befristete Erlaubnis gilt nun bis einschließlich 8. Juni 2026.

Damit wird die Maßnahme zeitlich an die Regelung im benachbarten Landkreis Ostallgäu angepasst, dessen Genehmigung ebenfalls bis zum 8. Juni gilt. Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen beider Landkreise im Umgang mit dem Einzeltier.
Die Entscheidung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie als zuständiger oberster Jagdbehörde. Das Ministerium begleitet die Maßnahme, um weitere Schäden in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu verhindern.
Das Landratsamt Oberallgäu kündigte zudem ein zeitnahes Abstimmungsgespräch mit Fachstellen und Verbänden an, um die aktuelle Situation gemeinsam zu bewerten und das weitere Vorgehen zu koordinieren.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu jagdgenehmigung landratsamt Wolf