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Aktuelles

Polizei im Allgäu erinnert: Fahrradheckträger dürfen Kennzeichen nicht verdecken

today21. Mai 2026

Hintergrund
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Die Polizei im Allgäu erinnert daran, dass bei Fahrradheckträgern das Kennzeichen des Autos sichtbar bleiben muss. Ist das nicht der Fall, ist ein korrektes Wiederholungskennzeichen Pflicht. Bei Kontrollen wird die Einhaltung der Vorschriften überprüft.

Symbolbild: Fahrrad/ Foto: Pixabay

Mit Blick auf die bevorstehenden Pfingstferien und die guten Wetteraussichten rechnen Polizei und Verkehrsexperten im Allgäu mit vielen Ausflüglern, die ihre Fahrräder mit dem Auto transportieren.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Nutzung von Fahrradheckträgern das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs jederzeit gut sichtbar bleiben muss. Wird das Kennzeichen durch den Träger verdeckt, ist ein sogenanntes Wiederholungskennzeichen am Heckträger erforderlich.

Dieses muss der aktuellen Zulassung des Fahrzeugs entsprechen – ein beliebiges oder veraltetes Kennzeichen ist nicht erlaubt.

Die Polizei kündigt an, die Einhaltung dieser Vorschriften im Rahmen von Verkehrskontrollen verstärkt zu überprüfen.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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